Maastricht-Defizit
Das Maastricht-Defizit ist für die Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts oder den neuen Fiskalvertrag von großer Relevanz. Der Begriff stammt aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) und ist der Saldo der Einnahmen und der Ausgaben in Abgrenzung der VGR.
Ziel der VGR ist es, ein international einheitliches Regelwerk zur Verfügung zu stellen und damit die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Das führt dazu, dass das Maastricht-Defizit nicht identisch ist mit dem Nettofinanzierungsbedarf (Finanzierungsrechnung) und auch nicht mit dem Nettoergebnis (Ergebnisrechnung) und in beiden Fällen Anpassungen erforderlich sind.
Wesentliche Unterschiede zum Nettofinanzierungsbedarf
Unter dem Nettofinanzierungsbedarf des Bundes versteht man den Unterschied zwischen den Einzahlungen und den Auszahlungen der Finanzierungsrechnung.
Der Nettofinanzierungsbedarf wird um Buchungen bereinigt, die zwar Einzahlungen oder Auszahlungen im Bundesbudget nach sich ziehen, aber ökonomisch keine Verschlechterung/Verbesserung der Haushaltsituation bedeuten.
Beispiele
- Den getätigten Zahlungen stehen Forderungen/Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber (Darlehen, Haftungen) oder
- Privatisierungserlöse: Diese verbessern für sich genommen den Nettofinanzierungsbedarf. In der VGR hingegen werden Veräußerungserlöse aufgrund der unveränderten Position des Staates nicht einnahmen-wirksam verbucht.
- Die Ursache der Zahlungen fällt in eine Vor- oder Nachperiode (Periodisierung z.B. bei Zinsauszahlungen und bestimmter Steuereinzahlungen).
Wesentliche Unterschiede zum Nettoergebnis
Unter dem Nettoergebnis des Bundes versteht man den Unterschied zwischen dem Aufwand und Ertrag der Ergebnisrechnung. Bei der Berechnung des Maastricht-Defizits werden bestimmte Transaktionen der Ergebnisrechnung ausgeschieden und Transaktionen aus der Vermögensrechnung dazugezählt.
Beispiele
- Die Abschreibungen auf Vermögenswerte, die in der Ergebnisrechnung erfasst werden, werden eliminiert.
- Die Investitionen in Gebäude, Infrastruktur, technische Anlagen, Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Anlagewerte und sonstige langfristige Vermögen, die in Vermögensrechnung erfasst werden, werden dazugerechnet.
Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit umfasst alle öffentlichen Budgets:
- das Budget des Bundes (einschließlich der Bundesfonds und diverser ausgegliederter Einrichtungen des Bundes wie die Universitäten)
- der Länder und Gemeinden
- der Sozialversicherungsträger
Das Maastricht-Defizit wird in Millionen Euro oder in Prozent des Bruttoinlandsprodukts dargestellt. Maastricht-Defizit und Schuldenstand werden der Europäischen Kommission von Österreich zweimal im Jahr zu bestimmten Stichtaten gemeldet (budgetäre Notifikation).