Kontrollkonto
Die österreichische Schuldenbremse (§ 2 Abs. 4 BHG 2013) sieht vor, dass das strukturelle Defizit des Bundes einschließlich der Sozialversicherung 0,35 % des nominellen BIP nicht übersteigen darf.
Ab dem Finanzjahr 2017 sind Abweichungen des tatsächlichen strukturellen Defizits des Bundes inklusive Sozialversicherung von dieser Defizitgrenze auf einem Kontrollkonto zu erfassen und über die Jahre zu saldieren.
Die Berechnung des strukturellen Saldos des Bundes (exklusive Kammern) einschließlich Sozialversicherung sowie der aktuelle Stand des Kontrollkontos des Bundes gemäß BHG 2013 werden in der nachstehenden Tabelle ausgewiesen.
in % des BIP (Rundungsdifferenzen) | 2017 | 2018 | |
Einhaltung der einfachgesetzlichen Schuldenbremse | |||
Maastricht-Saldo Bund (exklusive Kammern) + SV | -0,74 | -0,01 | |
+ | Konjunktureffekt Bund (7/9 vom Gesamtstaat) | -0,08 | -0,39 |
+ | Einmalmaßnahmen Bund | 0,00 | 0,00 |
Struktureller Saldo Bund + SV | -0,82 | -0,40 | |
Verfehlung der Grenze von -0,35 % | -0,47 | -0,05 | |
Kontrollkonto aktueller Stand | -0,47 | -0,52 | |
Quellen: Statistik Austria Notifikation Oktober 2019 und WIFO Outputlücke Oktober 2019 Stand: 4.10.2019 |
Mit der Schuldenbremse wird das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts im Konjunkturzyklus verfolgt und der mit der neuen Finanzrahmenplanung eingeleitete Schuldenabbau unterstützt.
Die gesetzlich geregelte konjunkturgerechte Rückführungspflicht negativer Kontrollkontostände ab einem Schwellenwert von 1,25 % des BIP ist eine Grundlage für einen nachhaltig konsolidierten Bundeshaushalt.