Das Bundesfinanzgesetz und seine Beilagen
Das Bundesfinanzgesetz besteht aus den Bedeckungs- und Ermächtigungsregeln für die Haushaltsführung, dem Bundesvoranschlag, dem Personalplan und weiteren Anlagen. Seit 2013 setzt sich der Bundesvoranschlag aus dem Ergebnisvoranschlag (Aufwendungen und Erträge), dem Finanzierungsvoranschlag (Auszahlungen und Einzahlungen) und den Angaben zur Wirkungsorientierung zusammen.
Der Bundesvoranschlag
Der Bundesvoranschlag (BVA) ist eine Anlage zum jeweiligen Bundesfinanzgesetz (BFG) und damit Teil des BFG. Er enthält die systematische Zusammenstellung der für das nächste Finanzjahr voraussichtlich zu leistenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen und der zur Bedeckung dieser Auszahlungen bzw. Aufwendungen zu erwartenden Einzahlungen bzw. Erträge. Die im BVA für die einzelnen Voranschlagsansätze angeführten Beträge stellen Obergrenzen dar, die nur unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden dürfen. Die Gliederung des BVA erfolgt sachorientiert durch Untergliederungen und Globalbudgets und organorientiert durch Detailbudgets.
Der Personalplan
Der Personalplan löst seit 1. Jänner 2009 den Stellenplan ab. Als Anlage IV zum Bundesfinanzgesetz (BFG) ist er ebenso wie der Bundesvoranschlag (BVA) verbindlicher Bestandteil des BFG. Für jede beim Bund beschäftigte Person muss einerseits das erforderliche Geld und andererseits die entsprechende Planstelle im Personalplan vorgesehen sein. Der Personalplan ist damit die gesetzliche Rahmenvorgabe, die angibt, in welcher Anzahl und in welchen Qualitäten Personalkapazitäten innerhalb eines Finanzjahres maximal zur Verfügung stehen.
Die Teilhefte
Die Teilhefte enthalten Detailinformationen zu den einzelnen Untergliederungen des BVA. Sie enthalten zum Bespiel zusätzliche Übersichten und Hinweise zur Budgetstruktur und den Angaben zur Wirkungsorientierung. Die Teilhefte sind nicht Bestandteil des BVA, sie dienen vielmehr als Hilfsmittel für den Nationalrat und die Verwaltungsorgane.
Der Arbeitsbehelf
Der Arbeitsbehelf Beilagen enthält zusätzliche Übersichten zur Aufzeigung von Zusammenhängen und zum besseren Verständnis, wie zB budgetäre Eckwerte, EU-Gebarung, Forschung & Entwicklung.
Der Budgetbericht
Mit dem Budgetbericht informiert die Bundesregierung den Nationalrat über Lage, Rahmenbedingungen und Entwicklung des Bundeshaushaltes. Der Budgetbericht ist spätestens zu Beginn der parlamentarischen Beratungen über den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes dem Nationalrat vorzulegen. Er dient der Unterstützung der Beratungen.