Die wichtigsten Änderungen im Finanzausgleich ab 2017
Mit dem Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 wurde eine Reihe von Strukturreformen umgesetzt.
Regelung des Finanzausgleichs ursprünglich für die Jahre 2017 bis 2021, allerdings wurde die Finanzausgleichsperiode um zwei Jahre bis Ende des Jahres 2023 verlängert.
Abgabenautonomie der Länder: Wohnbauförderungsbeitrag mit Wirkung vom 1.1.2018 als ausschließliche Landesabgabe mit voller Autonomie für die Länder hinsichtlich des Tarifs.
Aufgabenorientierung: Verteilung eines Teiles der Ertragsanteile der Gemeinden ab dem Jahr 2018 entsprechend der Aufgabe Elementarbildung, ab dem Jahr 2019 ein weiteres Pilotprojekt für den Bereich Pflichtschule. Diese Bestimmung wurde allerdings mit einer Novelle zum FAG 2017 im Dezember 2018 wieder aufgehoben, weil das vereinbarte Einvernehmen über die Verteilungskriterien nicht hergestellt werden konnte.
Vereinfachung des Finanzausgleichs: Entfall aller entbehrlichen Vorausanteile und historisch entstandener Detailregelungen.
Fonds zur Finanzierung der Eisenbahnkreuzungen mit einer Gesamtdotierung von 125 Mio. Euro (davon 50% durch Bund und 50% durch Gemeinden) in den Jahren 2017 bis 2029.
Einmaliger pauschaler Kostenbeitrag des Bundes an die Länder und Gemeinden iHv. 125 Millionen Euro zur Bewältigung der besonderen Aufwendungen aus Migration und Integration.
Neue Finanzzuweisung des Bundes an die Länder und Gemeinden zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung wie unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales iHv. 300 Millionen Euro jährlich. Davon werden 60 Mio. Euro jährlich für einen Strukturfonds verwendet, der Abwanderungsgemeinden und finanzschwachen Gemeinden zugutekommt.
Fortführung des Pflegefonds mit 350 Mio. Euro p.a., ab 2018 mit 4,5 % valorisiert. Ausgabenobergrenzenpfade für Pflege und für Gesundheit.
Art. 15a-Vereinbarung über die Übernahme von Haftungen durch die Gebietskörperschaften.
Paktierung eines Spekulationsverbots, eines umfassenden Benchmarkings der Leistungen der öffentlichen Hand untereinander, von Spending Reviews als laufendem Prozess und der Vorbereitung einer Bundessstaatsreform unter Berücksichtigung der Arbeiten des Österreich-Konvents.