Erste Etappe der Haushaltsrechtsreform

Mit der ersten Etappe wurde die mittelfristige Planung des Bundeshaushaltes durch das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) eingeführt. Eine weitere Änderung erfuhr das Rücklagenregime, das den für die Ausgabengebarung zuständigen obersten Organe und Bundesministerien mehr Flexibilität beim Haushaltsvollzug bietet: nicht ausgenützte Mittel können grundsätzlich den Rücklagen zugeführt und anders verwendet werden, als es ursprünglich vorgesehen war. Eine wichtige verfassungsrechtliche Grundlage für "nachhaltig geordnete Haushalte" und die "tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern" wurde durch die haushaltspolitischen Staatszielbestimmungen gem. Art. 13 Abs. 2 und 3 B-VG geschaffen, die für Bund, Länder und Gemeinden verbindlich sind.

Die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform, die seit 1. Jänner 2009 in Kraft ist, verfolgt folgende Ziele:

  • Die Budgetplanung des Bundes ist mehrjährig und verbindlich gestaltet. Im Jahr 2009 wird erstmals ein Finanzrahmen mit verbindlichen Ausgabenobergrenzen eingeführt. Diese Obergrenzen werden auf der Ebene von fünf Rubriken jeweils rollierend für vier Jahre im Voraus verbindlich festgelegt. Der Großteil der Obergrenzen ist dabei betraglich fix festgelegt. Lediglich bei bestimmten konjunkturabhängigen oder vom Abgabenaufkommen abhängigen Aufgabenbestandteilen werden variable Grenzen festgelegt, deren Höhe anhand von eindeutig definierten Parametern bestimmt wird. Auf diese Weise trägt das Budget dazu bei, die Wirtschaftslage zu stabilisieren. Die Ausgabenobergrenzen werden vom Parlament beschlossen und können auch von ihm geändert werden. Damit unterstützt die Politik die erforderliche Ausgabendisziplin, ist aber zugleich jederzeit in der Lage, auf geänderte Prioritätensetzungen zu reagieren. Das Parlament hat somit weiterhin die Letztentscheidung über das Budget.
  • Mit der mehrjährigen Budgetplanung erhöht sich die Planungssicherheit für alle Beteiligten, eine berechenbare, nachhaltige Budgetpolitik wird unterstützt. In dem begleitend zum Bundesfinanzrahmengesetz zu erstellenden Strategiebericht sind alle Informationen enthalten, die nötig sind, um die Ziffern der mehrjährig verbindlichen Budgetplanung nachvollziehen zu können. Der Strategiebericht wird damit gemeinsam mit dem Bundesfinanzrahmengesetz zum zentralen budgetären Planungsdokument.
  • Ebenfalls seit 2009 werden Anreize für die Ressorts gesetzt, die es ihnen erleichtern, sparsam mit Steuergeld umzugehen: Am Jahresende nicht ausgenützte Mittel verfallen grundsätzlich nicht, sondern können der Rücklage zugeführt werden und zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zweckbindung, das heißt gemäß den Ressortprioritäten, verausgabt werden. Damit wird jede Ministerin zu eigenen Finanzministerin bzw. jeder Minister zum eigenen Finanzminister und hat es in der Hand, durch kluge und sparsame Gestion der Budgetmittel, den eigenen Gestaltungsspielraum zu erhöhen. Insgesamt wird damit Steuergeld effizienter eingesetzt, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Neuerungen der 1. Etappe im Detail (PDF, 190 KB)