Externe Evaluierung Bundeshaushaltsrecht

Hier finden Sie die Ergebnisse der externen Evaluierung des Bundeshaushaltsrechts.

Die mit der Haushaltsrechtsreform eingeschlagene Richtung stimmt. Es wurde ein wichtiger Grundstein für eine moderne Haushaltssteuerung gelegt sowie eine Erhöhung der fiskalischen Transparenz, eine Qualitätssteigerung der Finanzberichterstattung sowie ein erweiterter Einblick in die finanzielle Lage des Bundes erreicht. Das zeigt die im Jahr 2017 durchgeführte umfangreiche externe Evaluierung des Bundeshaushaltsrechts durch den Internationalen Währungsfonds, die OECD und die Alpen Adria Universität Klagenfurt.

Um die intendierten Ziele (z.B. höhere Budgetdisziplin und höhere Flexibilität) optimal zu verwirklichen, sind jedoch Verbesserungen/Weiterentwicklungen erforderlich.

Die Kernempfehlungen sehen daher insbesondere vor:

  • Stabile mittelfristige Finanzplanung unter Verwendung von realistischen Margen
  • Rücklagensystem Neu
  • Straffung der Wirkungsberichte und Fokussierung auf Kernaussagen, stärkere Verbindung von Wirkungszielen, Maßnahmen und Indikatoren mit Budget(entscheidungen)
  • Optimierung von Berichtsintervallen und -inhalten bei Vollzugsberichten
  • Institutionelle Trennung von Erstellung und Prüfung des Rechnungsabschlusses
  • Erhöhung der Verrechnungsqualität

Eine Übersicht aller Empfehlungen finden Sie im zusammenfassenden Endbericht (PDF, 1 MB).

Details können in den einzelnen Abschlussberichten der drei evaluierenden Institutionen nachgelesen werden: