Beteiligung der Öffentlichkeit
bei Vorhaben der Verwaltung ist machbar und bringt vielfältigen Nutzen. Bürgerbeteiligung bedeutet die Möglichkeit für alle betroffenen und/oder interessierten Bürgerinnen und Bürger, ihre Interessen oder Anliegen bei öffentlichen Vorhaben zu vertreten beziehungsweise vorzubringen. Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet, dass sich neben Bürgerinnen und Bürgern auch Interessensgruppen wie die Kammern oder NGOs (Umweltschutzorganisationen, soziale Organisationen usw.) beteiligen.
Hinweis
Unter Öffentlichkeit versteht man einen offenen und unbegrenzten Personenkreis, alle Mitglieder und Organisationsformen einer Gesellschaft außerhalb staatlicher Organisationen. Zur Öffentlichkeit gehören sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen, die sich anlassbezogen und/oder kurzfristig bilden können.
Nutzen von Öffentlichkeitsbeteiligung
Qualitätsvolle Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt vorderhand Engagement, Zeit, Ressourcen und Energie - doch sie erzeugt auch vielfältigen Nutzen für die Verwaltung.
Effizient Arbeiten durch Kooperation statt Konflikt
- Mit den Betroffenen Kompromisse und akzeptierte, umsetzbare Lösungen suchen - Interessen ausgleichen
- Einsprüche, Beschwerden, politische Interventionen, Protestaktionen, Gerichtsverfahren et cetera vermeiden
- Die Beziehung zur Öffentlichkeit verbessern, Vertrauen aufbauen und das Image der Verwaltung optimieren
Entscheidungsgrundlagen optimieren und absichern
- Pro- und Kontra-Argumente sammeln, abwägen und zur opitmalen Lösung entwickeln
- Einen breiten Blickwinkel bekommen und die Diskussion versachlichen
- Etwaige Stolpersteine früh erkennen und ausräumen
Bürgernahe Lösungen finden
- Ideen und Praxiswissen der Öffentlichkeit einholen
- Meinungen und Stimmungen ausloten und einbeziehen
- Bedürfnisse und Anliegen der Betroffenen kennenlernen und berücksichtigen
Neue Form der Beteiligung: Social Media
Es ist eine neue Möglichkeit der Beteiligung und Einbindung, die das Web 2.0 für die Verwaltung bietet. Die Ziele sind eine besere, schnellere, interaktivere Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Egal ob Facebook, Twitter, YouTube, Instagram, Mitmachplattformen oder anderes - es ist eine Herausforderung für die öffentliche Verwaltung. Wichtig ist, dass die Zielgruppe bekannt ist und man weiß, in welchem Social-Media Netzwerk diese aktiv ist.
Konsultationen
Europäische Kommission - "Ihre Meinung zählt"
Damit bietet die Europäische Kommission Zugang zu einer Vielzahl von Konsultationen und Diskussionen. Das ermöglicht aktive Beteiligung an der EU-Politik.
Weiterführende Informationen
- Empfehlung über elektronische Demokratie (E-Democracy) des Europarates: ER CAHDE Recommendation on e-democracy (Englisch) sind für alle 47 Mitgliedstaaten politisch verbindlich
- Vereinte Nationen - Aarhus Convention (Englisch) steht für das Übereinbkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteilung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (Englisch) verfolgt aufmerksam, wie Regierungen mehr Transparenz, Konsultation und Beteiligung bei der Gestaltung und Umsetzung öffentlicher Politiken und Dienstleistungen gewährleisten
Zuständigkeit im Bund
Die Kompetenz für das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung liegt im BMKOES.
Weitere Informationen sind zu finden unter Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Kontaktmail: partizipation@bmkoes.gv.at