Die Bürgerkarte
Als elektronischer Ausweis im Internet erlaubt sie eine eindeutige Identifizierung und Authentifizierung. Um digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen zu können, müssen Behörden die Identität von Personen (Privat oder als Vertretung eines Unternehmens), die Anträge stellen, zweifelsfrei feststellen können. Dazu bedarf es eines elektronischen Werkzeugs, die Antragstellende eindeutig ausweist. Zusätzlich zur Ausweisfunktion, können mit der Bürgerkarte auch Dokumente einfach und sicher elektronisch unterschrieben werden.
Der Begriff "Bürgerkarte" bezeichnet ein Werkzeug im österreichischen Identitätsmanagementkonzept, das es ermöglicht, elektronische Amtswege sicher und einfach zu gestalten. Als elektronischer Ausweis im Internet erlaubt die Bürgerkarte eine eindeutige Identifizierung und Authentifizierung.
Die Bürgerkarte ist in zwei Formen verfügbar:
- Bis Ende 2009 konnte ein Online-Amtsweg bereits mit einer Signaturkarte mit aktivierter Bürgerkartenfunktion durchgeführt werden. Kartenlesegerät und Software am lokalen PC waren erforderlich.
- Einen großen Schritt Richtung Nutzerfreundlichkeit brachte die Handy-Signatur (Bürgerkartenfunktion am Mobiltelefon). Notwendig war nur ein empfangsbereites Mobiltelefon. Diese stellte ebenfalls einen gesicherten "Ausweis" im Internet dar und ermöglicht eine rechtsgültige elektronische Unterschrift.
Die "digitale Unterschrift" bietet Rechtssicherheit, Schutz vor fremden Zugriffen und ungewollten Veränderungen des Inhalts. Die Verwendung der Bürgerkarte bedeutet:
- Ihr elektronischer Ausweis im Internet: Damit dokumentieren Sie, wer Sie sind.
- Ihre Unterschrift im Internet: Damit geben Sie Ihre Willenserklärung mit sicherer elektronischer Unterschrift ab.
- Ihr Dokumentenordner im Internet: Sichere Ablage wichtiger Dokumente in elektronischer Form.
- Ihr fest verschließbarer Briefumschlag als auch Brieföffner im Internet: Mit der kartenbasierten Bürgerkarte können Dokumente zum vertraulichen Versand verschlüsselt als auch entschlüsselt werden.
Auslaufen der e-Card als Bürgerkarte
Die neue Generation der e-Card kann nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Dies betrifft alle ab 1.10.2019 ausgegebenen e-Cards (Erkennbar: meist mit Foto).
Bereits als Bürgerkarte aktivierte e-Cards behalten bis zum Auslaufen oder Widerruf des Signatur-Zertifikats beziehungsweise bis zu allfälligem Austausch der Karte ihre Gültigkeit.
Seit Ende 2009 können Bürgerinnen und Bürger die Handy-Signatur nutzen. Das ist denkbar einfach: Es sind keine Softwareinstallationen und zusätzliche Hardware (Kartenleser) nötig. Nach erfolgter Anmeldung durch Zugangskennung (Mobilnummer) und PIN wird ein TAN-Code an das aktivierte Mobiltelefon gesendet. Die Eingabe des TAN-Codes löst die qualifizierte elektronische Signatur aus. Das Mobiltelefon wird mit der Handy-Signatur zum elektronischen Ausweis beziehungsweise zum digitalen "Kugelschreiber".
Mit 5. Dezember 2023 löst die ID Austria die Handy-Signatur ab. Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.
Die Handy-Signatur ist für Unternehmen auch der Schlüssel, um sich am Unternehmensserviceportal - dem zentralen One-Stop-Portal der Bundesverwaltung für diese Nutzergruppe - anzumelden. Dadurch ist es möglich, unternehmensrelevante Informationen abzurufen und die Amtsservices mittels Single Sign-on komfortabel und sicher über das Internet zu nutzen. Moderne und effiziente digitale Verwaltungsabläufe wie das Signieren von elektronischen Rechnungen oder die Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen sind möglich. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und unterstreicht Österreichs Vorreiterrolle im E-Government.
Darüber hinaus ermöglicht die Handy-Signatur auch eine sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, wie die elektronische Zustellung beweist.
Handy-Signatur für österreichische Staatsbürger im Ausland
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat als digitales Service-Angebot für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland an bestimmten österreichischen Vertretungsbehörden Registrierungsstellen für die Aktivierung der Handy-Signatur für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher eingerichtet.
Die App "Handy-Signatur"
Seit Mitte 2016 gibt es die Handy-Signatur-App. Eine noch komfortablere Möglichkeit zur Verwendung der Handy-Signatur. Dabei wird der TAN direkt in eine zuvor installierte App übermittelt. Als weitere Möglichkeit steht in der App die Funktion "speed-sign" zur Verfügung. Hierbei erfolgt das Auslösen der Signatur durch das Fotografieren eine QR-Codes und ersetzt somit die manuelle TAN-Eingabe. Die Handy-Signatur-App ist kryptographisch an das jeweilige Gerät gebunden, was die Sicherheit der Lösung weiter erhöht. Die App-Lösung soll in den meisten Fällen die SMS-TAN ablösen. Die Verwendung der Handy-Signatur mittels App wird automatisch von allen Diensten unterstützt, welche die Handy-Signatur verwenden.
Handy-Signatur nutzen in der App "Digitales Amt"
Mit Einführung der "Digitales Amt"-App 2019 ist es möglich, die Handy-Signatur mittels dieser App auf einem Smartphone (iOS und Android) zu nutzen. Aus Sicherheitsgründen kann in der "Digitales Amt"-App die Handy-Signatur nur mit Fingerabdruck (Fingerprint, Touch-ID) oder Gesichtserkennung (Face-ID) aktiviert werden. Beim Einrichten ist ein weiteres elektronisches Gerät (Laptop, Standgerät oder Pad) notwendig.
Wenn die "Digitales Amt"-App installiert und mit der Handy-Signatur verbunden ist, erhält der User beim Auslösen der Handy-Signatur in einem Verfahren eine Push-Benachrichtigung auf seinem Smartphone, unterschreibt dann in der App und schließt danach den Vorgang mittels Fingerprint oder Gesichtserkennung ab.
ID Austria
Die Handy-Signatur wurde weiterentwickelt zur ID Austria. Am 5.12.2023 geht sie in den Vollbetrieb. Diese bietet in Österreich die moderne und sichere digitale Identifizierung. Möglich ist, sich sicher online auszuweisen, digitale Services zu nutzen und digitale Geschäfte abzuschließen.
Wie kann ich meine Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion umstellen?
Die Handy-Signatur kann über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Folgen Sie dafür der Anleitung Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion.
Die ID Austria mit Basisfunktion bietet denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur können Sie unter a-trust.at/konto einsehen und auch verlängern.
Informationen zur ID Austria. Eine Zusammenstellung der am häufigsten gestellten Fragen sind zu finden unter FAQs ID Austria allgemein
Weiterführende Informationen
- ID Austria
- www.buergerkarte.at
- www.handy-signatur.at
- Registrierungsstellen für die Aktivierung Ihres Mobiltelefons zur Bürgerkarte finden Sie unter www.handy-signatur.at
- Informationen zur Aktivierung der A-Trust Handy-Signatur App
- PDF-Dokumente online signieren
- App "Digitales Amt"
- Unterschreiben mittels Handy-Signatur mit der "Digitales Amt"-App