Was bedeutet digitale Verwaltung?
Digitale Verwaltung ist ein Hebel, um die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen und in die demokratische Beteiligung der Menschen im Land zu intensivieren.
Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtsservices bereits viele Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare können oftmals gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde versendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke können auf Wunsch elektronisch zugestellt werden. Insbesondere bei den Themen der elektronischen Identifikation bzw. Signaturen zeigt sich der Bereich der digitalen Verwaltung als wichtiger "Innovationsmotor" und Impulsgeber für die Wirtschaft.
Digitale Verwaltung in Österreich
Die Dachmarke der digitalen Verwaltung in Österreich ist die 2005 geschaffene "Plattform Digitales Österreich" (PDÖ). Sie zählt gemeinsam mit der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden und dem IKT-Bund zu den wesentlichen Koordinationsgremien der digitalen Verwaltung in Österreich. Unter der Bezeichnung Plattform Digitales Österreich laufen die E-Government-Projekte Österreichs zusammen. Die Agenden der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG, ehemaliges E-Cooperation-Board) und jene von IKT-Bund (ehemalig IKT-Board) werden koordiniert. Vorteil des gemeinsamen Vorsitzes ist, dass die Realisierung abgestimmt abläuft und paralleles Vorgehen vermieden werden. Den Vorsitz der Plattform Digitales Österreich hat der CIO des Bundes (derzeit: Reinhard Posch) inne.
Koordinationsgremien der digitalen Verwaltung agieren basierend auf folgenden Grundsätzen:
- einfache, zweckmäßige und bessere Verwaltungskontakte
- einheitliche Benutzeroberflächen für Anwendungen
- gesicherte elektronische Identität für alle Personen und Unternehmen
- Konvergenz von E-Government, E-Health, E-Justice, E-Commerce, E-Learning, E-Environment, EU- und internationale Entwicklungen
- eine IT-Lösung für eine Aufgabenstellung
- Transparenz und Vertrauen durch aktiven Datenschutz stärken
- Vielfalt der Nutzerinnen und Nutzer im E-Government
- Partizipation und interaktive Informationssysteme
Weitere Informationen finden Sie unter Koordinationsgremien der digitalen Verwaltung
E-Government-Gesetz
Das E-Government-Gesetz ist das Kernstück im österreichischen E‑Government-Recht und trat mit 1. März 2004 in Kraft. Eine Novellierung erfolgte 2016 insbesondere aufgrund der Anpassungen an die Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO). Viele Verwaltungsvorschriften sehen die Vorlage von Dokumenten wie Meldezettel oder Staatsbürgerschaftsnachweis vor, deren Inhalt der Behörde ohnehin bekannt ist oder bekannt sein könnte. Zur Abfrage von Registern in Verwaltungsverfahrenwurde ein Leitfaden § 17 Abs. 2 E-GovG für eine gemeinsame Sichtweise erstellt.
Mehr zu den wesentlichen Bestimmungen und Prinzipien des E-Government-Gesetzes.
Das Gesetz bildet die rechtliche Basis für die eingesetzten E-Government Bausteine und Services.

Obersten Prinzipien des E-Government-Gesetzes
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Die Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Anbringen an die öffentliche Verwaltung.
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Die Gewährleistung von Sicherheit und Datenschutz im elektronischen Verkehr durch die Schaffung geeigneter technischer Mittel wie die Bürgerkarte.
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Ein barrierefreier Zugang zu Informationen und Dienstleistungsangeboten der öffentlichen Verwaltung durch die Einhaltung von internationalen Standards, die die Web-Zugänglichkeit regeln.
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