Pauschalierung

Aktuelle Informationen zum Thema Pauschalierung, Basispauschalierung Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Bindungswirkung bei Wechsel der Gewinnermittlungsart, Branchenpauschalierung etc.

Information für Einsteiger

Um Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge geltend zu machen, verlangt das Finanzamt exakt ermittelte Beträge. Eine wesentliche Aufgabe von Unternehmerinnen/Unternehmern ist daher, einwandfreie Belege zu sammeln und buchhalterisch zu erfassen. Wer dies stets gewissenhaft erledigt, kann einerseits keine Steuerabsetzposten verlieren bzw. auch verhindern, dass das Finanzamt eventuell eine nicht belegte Betriebsausgabe streicht.

In diesem Zusammenhang besteht eine Möglichkeit, die durchaus erleichternd sein kann. Und zwar können unter gewissen Voraussetzungen Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug auch im Wege der Pauschalierung vereinfacht ermittelt werden.

Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Pauschalierung, die auf den folgenden Seiten näher beschrieben werden.

Experteninformation

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen