Fehlende Bürgerbeteiligung

Immer wieder wird kritisiert, dass Nachbarrechte und die Einbeziehung der Bürger bei der Errichtung eines Handy-Mastes fehlen.

Dazu wurde 1999 in einer parlamentarischen Entschließung aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für eine Bürgerbeteiligung zu untersuchen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Baurecht ist Landesrecht) kann der Bund hier jedoch nicht rechtlich initiativ werden. Der Bund kann nur für die Bewilligung der Sendeanlage selbst zuständig gemacht werden, eine Einflussnahme des Bundes auf die Länderkompetenz im Bereich des Baurechts, des Naturschutzrechts, des Ortsbildschutzrechts oder des Raumordnungsrechts wäre verfassungswidrig.

Die Betreiber haben mit den Gemeinden jedoch ein Verfahren ausgearbeitet, mit dem der Informationsfluss zwischen Betreibern und Anrainern über zu errichtende Sendeanlagen intensiviert werden soll. Dazu wird vor Errichtung eines Sendemastes ein „Technisches Standortdatenblatt“ an die Gemeindeorgane übermittelt, das die wesentlichen Parameter der Sendeanlage enthält.

Weitere Information:

5G Gemeindeservice