Der österreichische Postmarkt

Die Österreichische Post Aktiengesellschaft war bis 30. April 1996 Teil der Bundesverwaltung und als Post- und Telegraphenverwaltung im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums angesiedelt. Mit 1. Mai 1996 ist die PTV aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft "Post- und Telekom Austria AG" übergeführt worden.

Mitte 1999 erfolgte die Trennung in zwei Gesellschaften, nämlich die Telekom Austria AG und die Österreichische Post AG. Die Österreichische Post AG steht zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. 49 Prozent der Aktien werden an der Börse gehandelt. Die Eigentümerrechte werden vom Bundesministerium für Finanzen im Wege der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) wahrgenommen. Der Bundesminister für Finanzen ist Oberste Postbehörde.

Seit 1 Jänner 2008 ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) für Regulierungsangelegenheiten des Postwesens zuständig. Seit 1. Jänner 2011 ist der österreichische Postmarkt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-Postdiensterichtlinie vollständig liberalisiert.

 

Zu den Aufgaben der RTR-GmbH als  Regulierungsbehörde für Postangelegenheiten zählen insbesondere:

  • Streitschlichtungsstelle (nähere Informationen Streitschlichtungsstelle )
  • Erteilung und Widerruf von Konzessionen
  • Überprüfung der Entgelte für Dienste im Universaldienstbereich, insbesondere für konzessionierte Dienste
  • Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienste im Universaldienstbereich, insbesondere für konzessionierte Dienste
  • Entgelte und AGB sind der Behörde anzuzeigen und können von ihr untersagt werden
  • Maßnahmen zur Sicherstellung des Universaldienstes
  • Überprüfung der Zulässigkeit der Schließung von eigenbetriebenen Postgeschäftsstellen
  • Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung des Universaldienstes

 

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