Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Juni 2020
Auf Antrag von Bundesministerin Elisabeth Köstinger wurde am 30. Juni 2020 im Ministerrat der Entwurf eines Bundesgesetzes verabschiedet, mit dem das Telekommunikationsgesetz von 2003 geändert wird. Ziel ist es, mehr Planungssicherheit für die Unternehmen und damit mehr Investitionskraft beim Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur zu erreichen.
Die Corona-Beschränkungen wirken sich auch auf die Anbieter von Kommunikationsinfrastrukturen aus und führten unter anderem zu zeitlichen Verschiebungen beim 5G-Ausbau. Darüber hinaus musste die für das Frühjahr 2020 vorgesehene Auktion der 5G-Flächenfrequenzen in den Sommer 2020 verlegt werden. All diese Faktoren haben Planungsunsicherheiten beim Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur und deren Investoren zur Folge.
„Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen umzusetzen. Dafür sind Investitionen in die notwendige Infrastruktur notwendig. Umso wichtiger ist es, für Unternehmen, die sich am künftigen 5G-Ausbau beteiligen, Anreize zu schaffen“, so Telekommunikationsministerin Elisabeth Köstinger.
Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetztes soll der frequenzvergebenden Stelle die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag eine befristete Ratenzahlungsmöglichkeit für die Gebote der Bieter bescheidmäßig zu gewähren. Diese verlängerte Zahlungsmöglichkeit soll den betroffenen Unternehmen Planungsspielraum geben und die Finanzierung der Investitionen in die Flächenversorgung erleichtern.
Die Ministerin hält fest: „Mehr Planungssicherheit bedeutet mehr Investitionskraft. Das ist gerade beim Vorantreiben des 5G-Ausbaues entscheidend, um Österreichs Vorreiterrolle in diesem Bereich zu stärken.“