Ministerrat beschließt Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz

Der Ministerrat hat am 22. September 2021 dem Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz die Zustimmung erteilt. Telekomministerin Elisabeth Köstinger präsentierte die Schwerpunkte des neuen Gesetzes, unter anderem den Ausbau von Breitband und Mobilfunknetzen sowie die Umsetzung eines europaweit einheitlichen Krisenwarnsystems.

Der Ministerrat hat am 22. September 2021 dem Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) die Zustimmung erteilt. Die Regierungsvorlage wurde sodann dem Parlament übermittelt. Telekomministerin Elisabeth Köstinger präsentierte die Schwerpunkte des neuen Gesetzes, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird: „Wir haben uns als Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt: Flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 und internationaler Vorreiter beim 5G-Ausbau werden. Mit dem Breitband-Paket um 1,4 Milliarden Euro haben wir einen großen Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Glasfasernetze sind die Lebensadern unserer Regionen, vom kleinen Dorf bis zur Millionenstadt. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass diese Lebensadern stark sind.“

Schwerpunkte des Gesetzes

Der Ausbau von Breitband und Mobilfunknetzen soll durch ein Bündel von Maßnahmen beschleunigt werden, so zum Beispiel durch eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaues. Zudem gibt es Neuerungen bei Notrufwesen und Katastrophenwarnsystemen: Das neue Telekommunikationsgesetz sieht die Umsetzung eines europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystems für Krisen vor. Auch der Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wird erleichtert - in Zukunft gibt es bei der Notrufnummer 112 auch die Möglichkeit für einen textbasierten Notruf. Durch Neuerungen im Konsumentenschutz wird in Zukunft jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung erhalten. Im Bereich Netzsicherheit enthält das neue Gesetz ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von Netzen. Dies ist Teil der Umsetzung der 5G-Toolbox, die die Europäische Kommission von allen Mitgliedsstaaten erwartet. Durch einen neuen Beirat bei der RTR soll alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden.

EECC-Umsetzung und Neukodifizierung

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erfolgt die nationale Umsetzung des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens. Im Jahr 2018 wurden vier der fünf Richtlinien des europäischen Telekommunikationsrechtes in eine einzige, neue Grundlagenrichtlinie zusammengeführt und überarbeitet – den Europäischen Elektronischen Kommunikationskodex. Dieser neue Rechtsrahmen wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Bis jetzt haben von den 27 Mitgliedsstaaten erst neun eine Umsetzung der Richtlinie in Brüssel notifiziert.

Weitere Informationen

Regierungsvorlage zur Telekommunikationsgesetz-Novelle