Österreichisches Stabilitätsprogramm

Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich, bis Ende April ein Stabilitätsprogramm und die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein Konvergenzprogramm vorzulegen. Diese Programme sind zentraler Bestandteil des Europäischen Semesters und stellen die nationalen, mittelfristigen Haushaltspläne dar.

Gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich (bis Ende April) ein Stabilitätsprogramm und die übrigen EU-Mitgliedstaaten ein Konvergenzprogramm vorzulegen.

Die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026 (PDF, 1 MB) folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des "Code of Conduct".

Gleichzeitig stellt dieses Programm den nationalen, mittelfristigen Haushaltsplan dar, der laut Artikel 4 der „Twopack“-Verordnung 473/2013 zu übermitteln ist.

Die Fortschreibung des österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026 wurde am 26. April 2023 im Ministerrat beschlossen und anschließend an den Rat der Europäischen Union, an die Europäische Kommission sowie an den Nationalrat und die Finanzausgleichs- und Sozialpartner übermittelt.

Letzte Aktualisierung: 26. April 2023