Twopack

2013 wurden zwei Legislativvorschläge zur Stärkung der haushaltspolitischen Überwachung verabschiedet. Der Fokus der beiden, als Twopack bezeichneten Rechtstexte liegt einerseits auf der Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung der Mitgliedstaaten der Währungsunion, andererseits auf einer verstärkten Überwachung von Mitgliedstaaten der Währungsunion mit finanziellen Problemen.

Die Verordnung über die Überwachung und Bewertung der gesamtstaatlichen Haushaltspläne zielt auf eine präventive Beurteilung und Überwachung der nationalen Haushaltsprozesse ab. Zu diesem Zweck ist ein einheitlicher Zeitrahmen für die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgesehen. Im Rahmen dieses Zeitplans müssen die Mitgliedstaaten ihre Budgetpläne an die Europäische Kommission übermitteln, die ihrerseits eine Stellungnahme zu dem Haushalt eines Mitgliedstaats abgeben kann. Die Einhaltung nationaler bzw. europäischer Haushaltsregeln muss zusätzlich von einer politisch unabhängigen, nationalen Institution kontrolliert werden. Mitgliedstaaten in einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits müssen der Europäischen Kommission und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss regelmäßig über ihren Budgetvollzug berichten.

Die Verordnung über die Überwachung von Mitgliedstaaten mit gravierenden finanziellen Problemen regelt eine verstärkte Überwachung durch die Europäische Kommission. Werden von der Krise in dem betroffenen Mitgliedstaat negative Auswirkungen auf die Stabilität der gesamten Eurozone befürchtet, kann die Europäische Kommission dem Mitgliedstaat ein makroökonomisches Anpassungsprogramm empfehlen. Ziel der verstärkten Überwachung und des Anpassungsprogramms ist die Stabilisierung des Mitgliedstaates mit finanziellen Schwierigkeiten, so dass sich dieser wieder selbstständig und nachhaltig über die Kapitalmärkte refinanzieren kann.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020