Fiskalpakt

Am 3. März 2012 wurde ein zwischenstaatlicher Vertrag - der Fiskalpakt - von 25 Mitgliedstaaten (ohne das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik) unterzeichnet. Der Fiskalpakt ist am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten (BGBl. III Nr. 17/2013). Kroatien, das mit Juli 2013 der EU beigetreten ist, hat den Fiskalpakt 2018 unterzeichnet.

Im Gegensatz zum Sixpack stellt der Fiskalpakt keine neuen fiskalpolitischen Regeln auf, sondern ergänzt und vertieft das bereits bestehende EU Regelwerk.

Kernelement des Fiskalpakts ist die Anforderung an die Vertragspartner, eine Schuldenbremse zu implementieren. Diese Schuldenbremse beschränkt den maximal erlaubten jährlichen strukturellen Haushaltssaldo auf minus 1 % des BIP bzw. minus 0,5 % des BIP für Länder mit einer Schuldenquote über 60 % des BIP. Begleitend zu dieser Regel muss ein nationaler Korrekturmechanismus implementiert werden, der etwaige Abweichungen vom erlaubten Schwellenwert automatisch korrigiert. Dazu muss wiederum ein unabhängiger Fiskalrat, der die nationale Umsetzung überwacht, eingerichtet werden. Bei Verfehlungen bezüglich der Implementierung der Schuldenbremse kann ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet werden.
Zusätzlich verpflichten sich die Vertragspartner den Empfehlungen der Europäischen Kommission bei Verstößen gegen das Defizitkriterium (maximal erlaubtes Maastricht-Defizit von 3 % des BIP) nach Möglichkeit Folge zu leisten und die Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung weiter voran zu treiben.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020