EORI-Antragsverfahren bis 31.05.2024

Hinweis: das EORI-Antragsverfahren, wie hier beschrieben, wird mit 29.Mai 2024 eingestellt. Alle bis einschließlich 31.05.2024 per E-Mail (Bsp.: post.za1-eori@bmf.gv.at), Fax oder postalisch eingelangten und unterzeichneten Anträge werden noch bearbeitet. Für alle nachfolgenden Registrierungen muss die EORI-Selbstregistrierung über das Portal Zoll/Customs Decisions Austria genutzt werden.

Informationen zum neuen Registrierungsprozess ab 6. Juni 2024 finden Sie unter folgendem Link:
EORI Registrierung NEU

Für eine EU-weit einheitliche Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten ist eine so genannte "EORI-Nummer" zu verwenden. Die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 über die Registrierung der Wirtschaftsbeteiligten wurde am 10. Oktober 2013im Amtsblatt der EU veröffentlicht (ABl. Nr. L 269 v. 10.10.2013, S. 1) veröffentlicht.

Wozu benötigt man eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer 

  • dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden;
  • ist in allen Kontakten (Anträge im Zollverfahren, Zollanmeldungen, Berufungen und dgl.) der Wirtschaftsbeteiligten und anderer Personen mit den Zollbehörden (auch in anderen Mitgliedstaaten) zu verwenden;
  • wird auch beim Informationsaustausch mit anderen Zollbehörden und anderen Behörden verwendet.

Wer muss sich registrieren lassen?

Alle Wirtschaftsbeteiligten, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben (auch passiv), die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (zB als Importeur, Expor­teur, Anmelder, Bewilligungsinhaber im Zollverfahren und dgl.), und die ihren Sitz oder Wohn­sitz im Zollgebiet der Gemeinschaft (im konkreten Fall in Österreich) haben, müssen sich bei der österreichischen Zollverwaltung registrieren lassen, damit ihnen eine EORI-Nummer zu­gewiesen werden kann.

Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (zB Privatpersonen) können sich registrieren las­sen.

Für jeden Wirtschaftsbeteiligten wird nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die in wei­terer Folge vom Wirtschaftsbeteiligten und erforderlichenfalls auch von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist.

Hinweis: Für die Übernahme der CBAM-Berichtspflichten durch Privatpersonen ist die Registrierung einer EORI-Nummer Voraussetzung. Nähere Informationen zu den CBAM-Berichtspflichten finden Sie hier.

Antrag auf Registrierung

Für die Registrierung muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Jede/Jeder Wirtschaftsbeteiligte hat den Antrag auf Registrierung für sich selbst einzubringen; eine Beantragung durch einen Spediteur für jeden seiner Kunden ist nicht zulässig.

Der Antrag auf Registrierung hat über das Internet zu erfolgen.

Die Antragsdaten werden der/dem Wirtschaftsbeteiligten anschließend mittels E-Mail in Form eines EORI-Antrags übermittelt, der auszudrucken und unterfertigt an das Zollamt Österreich auf dem Postwege oder mittels Telefax zu übermitteln ist.

Achtung: Ohne zusätzliche Unterfertigung und Weiterleitung des ausgedruckten EORI-Antrags an das Zollamt Österreich erfolgt keine Verarbeitung der elektronisch erfassten Daten und somit auch keine Registrierung.

Registrierungsprozess

Das für Ihr Unternehmen zuständige Kundenteam des Zollamtes überprüft die Richtigkeit der Antragsdaten und bei positiver Bestätigung derselben wird vom Competence Center Kundenadministration eine entsprechende EORI-Nummer vergeben.

In weiterer Folge wird Ihnen der Registrierungsbescheid über die Zuteilung der EORI-Num­mer übermittelt.

Rechtzeitig die Registrierung beantragen!

Die Bearbeitungsdauer der Registrierungsanträge ist zumindest mit ca. zehn Arbeitstagen an­beraumt.

Auskünfte zum EORI-Antrag

Auskünfte zum EORI-Antrag erteilt Ihnen gerne das Competence Center Kundenadministration.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr

Freitag von 07:30 -13:30 Uhr

Telefon: +43 (0) 50 233-737
Fax: +43 (0) 50 233-5963052
E-Mail: cc-kundenadministration@bmf.gv.at