Digitales Österreich
Der Ausbau, die Umsetzung und die einfache Bedienung der elektronischen Amtsservices zählen zu den Prioritäten der Österreichischen Bundesregierung.
Die heimische Verwaltung gehört zu den fortschrittlichsten der Welt. Bei der Digitalisierung profitiert Österreich von frühen Weichenstellungen und einer konsequenten Strategie. Das E-Government-Gesetz ist das Kernstück im österreichischen E-Government-Recht und Basis für das Digitale Österreich. Gesetzte Standards wie die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung durch eine qualifizierte elektronische Signatur machten die Signierung von Anträgen und Verträgen auf elektronischem Weg möglich. Aktualisiert wurde es durch die Anpassungen im Zuge der EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-VO).
Kernelemente des E-Government in Österreich waren und sind die digitalen Projekte wie die Bürgerkarte, die als elektronischer Ausweis im Internet fungiert. Amtsservices - Online-Verfahren wie die elektronische Zahlung oder elektronische Zustellung wurden durch die Ausweismöglichkeit mittels Bürgerkarte im Internet erst möglich. Mit dieser eindeutigen Identifizierung und Authentifizierung durch die Bürgerkarte können Anträge oder Verträge signiert werden, die sonst einer handschriftlichen Unterschrift bedürften. Die technische Umsetzung erfolgt durch ein freies E-Government, mit Open Source Bausteinen, die in die jeweiligen Applikationen eingebunden werden. Damit können Unterschriften elektronisch geprüft, Schriftstücke elektronisch signiert und auch elektronisch zugestellt werden.
Die digitalen Services der Behörden werden über Webseiten oder Apps angeboten.
Auf oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswegen bequem elektronisch abgewickelt werden. Für die Wirtschaft ist das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) der zentrale Einstiegspunkt, um Informationen oder Transaktionen direkt vom Schreibtisch aus zu erledigen. Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung FinanzOnline für Steuererklärungen sowie andere Anträge steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung. Bestimmte Förderansuchen des Bundes können teilweise direkt über das Transparenzportal abgewickelt werden. Angriffe auf Computer, Smartphones und Co. werden zunehmend komplexer und professioneller. Auf dem IKT-Sicherheitsportal (onlinesicherheit.gv.at) stehen umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Internet und den digitalen Technologien zur Verfügung. Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems des Bundes (ris.bka.gv.at) kann beispielsweise in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht (EUR-Lex) und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht genommen werden.
Das E-Government International ermöglicht durch die digitalen Technologien und die Digitalisierung von Prozessen und Arbeitsweisen Verbesserungen für die Mehrheit der Menschen, Unternehmen und Verwaltungen bei der Interaktion und bei Informationsverpflichtungen. Weltweit befassen sich einige Organisationen mit dem Thema E-Government. Die Europäische Kommission (EK) setzt sich seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Entwicklung der "Informationsgesellschaft" auseinander. Allen Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union soll der Zugang zum Internet gewährleistet sein. Alle Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, ein barrierefreies Web für alle in der EU zu schaffen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorhaben der Verwaltung ist machbar und bringt vielfältigen Nutzen. Die Beteiligungsprozesse werden bedarfsorientiert angepasst.
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