Digitales Österreich

Der Ausbau, die Umsetzung und die einfache Bedienung der elektronischen Amtsservices zählen zu den Prioritäten der Österreichischen Bundesregierung.

Die heimische Verwaltung gehört zu den fortschrittlichsten der Welt. Bei der Digitalisierung profitiert Österreich von frühen Weichenstellungen und einer konsequenten Strategie. Das E-Government-Gesetz ist das Kernstück im österreichischen E-Government-Recht und Basis für das Digitale Österreich. Gesetzte Standards wie die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung durch eine qualifizierte elektronische Signatur machten die Signierung von Anträgen und Verträgen auf elektronischem Weg möglich. Aktualisiert wurde es durch die Anpassungen im Zuge der EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS-VO).

Kernelemente des E-Government in Österreich war das digitale Projekt die Bürgerkarte, die als elektronischer Ausweis im Internet fungiert. Weiterentwickelt zur ID Austria bietet diese in Österreich die moderne und sichere digitale Identifizierung. Möglich ist, sich sicher online auszuweisen, digitale Services zu nutzen und digitale Geschäfte mittels Signieren von Anträgen oder Verträgen abzuschließen, die sonst einer handschriftlichen Unterschrift bedürften.

Eine Übersicht über das E-Government ist unter E-Gov A-Z - Digitales Österreich auf der Webseite Digital Austria zu finden. Digitale vernetzte Services wie die elektronische Zahlung oder elektronische Zustellung wurden durch die Ausweismöglichkeit mittels Bürgerkarte bzw. ID Austria im Internet erst möglich. Die technische Umsetzung erfolgt durch ein freies E-Government, mit Open Source Bausteinen, eingebunden in die jeweiligen Applikationen. Die digitalen Webservices der Behörden werden über Webseiten oder Apps angeboten. Mehr Informationen dazu im E-Gov A-Z - Dgitales Österreich.

Weltweit befassen sich einige Organisationen mit dem Thema E-Government. Die Europäische Kommission (EK) setzt sich seit den 1980er Jahren mit der Entwicklung der "Informationsgesellschaft" auseinander. Allen Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union soll der Zugang zum Internet gewährleistet sein. Alle Mitgliedstaaten der EU haben sich verpflichtet, ein barrierefreies Web für alle in der EU zu schaffen.

Auf oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswegen bequem elektronisch abgewickelt werden. Für die Wirtschaft ist das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) der zentrale Einstiegspunkt, um Informationen oder Transaktionen direkt vom Schreibtisch aus zu erledigen. Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung FinanzOnline für Steuererklärungen sowie andere Anträge steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung. Bestimmte Förderansuchen des Bundes können teilweise direkt über das Transparenzportal abgewickelt werden. Angriffe auf Computer, Smartphones und Co. werden zunehmend komplexer und professioneller. Auf dem IKT-Sicherheitsportal (onlinesicherheit.gv.at) stehen umfangreiche Informationen zum sicheren Umgang mit Internet und den digitalen Technologien zur Verfügung. Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems des Bundes (ris.bka.gv.at) kann beispielsweise in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht (EUR-Lex) und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht genommen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Vorhaben der Verwaltung ist machbar und bringt vielfältigen Nutzen. Die Beteiligungsprozesse werden bedarfsorientiert angepasst.