Praktikant/in

Ob Verwaltungspraktikum oder Rechtspraktikum: Bei uns haben Sie die Gelegenheit - je nach Vor- und Ausbildung - im Rahmen unserer Praktikaangebote Berufserfahrungen zu sammeln.

​​​​​​Verwaltungspraktikum

Man unterscheidet zwischen zwei Arten des Verwaltungspraktikums:

1. Kurzpraktikum:

Das Kurzpraktikum bietet die Möglichkeit, die eigene Berufsvorbildung oder Schulbildung durch eine kurze praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung zu ergänzen und zu vertiefen und damit die Tätigkeiten im Bundesdienst kennenzulernen.

  • Dauer: maximal 3 Monate
  • Gehalt: je nach Einstufung zwischen rund 1.100 Euro und 1.560 Euro

2. Verwaltungspraktikum als Vorbereitungsausbildung:

Ziel dieses Verwaltungspraktikums ist, im Rahmen der praktischen Tätigkeit eine bessere persönliche Eignung und Befähigung für eine dauerhafte Verwendung als Vertragsbedienstete oder als Vertragsbediensteter zu erlangen (Vorbereitungsausbildung).

  • Dauer: mindestens 6 Monate bis maximal 12 Monate
  • Gehalt: je nach Einstufung zwischen rund 2.200 Euro bis 3.120 Euro

Rechtspraktikum

Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Berechtigung zur Absolvierung einer Gerichtspraxis haben die Möglichkeit eines sechsmonatigen Rechtspraktikums in der Finanzverwaltung.

Es erwarten Sie vielfältige Angebote

  • Herausfordernde, aktive Mitarbeit an abgabenrechtlichen Themenstellungen
  • Selbstständige, verantwortungsvolle Tätigkeiten auf einem der interessantesten Gebiete der öffentlichen Verwaltung
  • Volle Anrechenbarkeit der Praktikumszeit auf die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes vorgeschriebene praktische Verwendung, für die Ausbildung für den Steuerberaterberuf sowie Anrechenbarkeit auf die Dauer der praktischen Verwendung als Notariatskandidat
  • Ein Ausbildungsbeitrag in Höhe von derzeit 3.519,10 Euro/Monat ist vorgesehen. Darüber hinaus gebührt für je drei Monate des Rechtspraktikums eine Sonderzahlung (Stand: Jänner 2025).

Im Zuge Ihres Rechtspraktikums haben Sie Gelegenheit, in verschiedenen Themenbereichen Berufspraxis zu sammeln

  • Konzeption von Erledigungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes sowie der publizierten Fachmeinungen (z.B. Erstbescheide, Rechtsmittelerledigungen)
  • Konzeption von Auskunftserteilungen (intern/extern)
  • Einsatz standardisierter und spezifischer IT-Anwendungen, z.B. Findok, Rechtsdatenbank etc.
  • Mithilfe bei der Qualitätssicherung und Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung
  • Selbstständige Analyse von Beschwerdefällen auf Grundlage der Verwaltungs- bzw. Strafakte
  • Durchführung notwendiger Verfahrenshandlungen in Abstimmung mit der Betreuerin/dem Betreuer, insbesondere mündliche und schriftliche Kommunikation zwischen den Ämtern, dem Bundesfinanzgericht, Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern, steuerlichen Vertreterinnen und Vertretern sowie Zeuginnen und Zeugen
  • Teilnahme an mündlichen und nicht mündlichen Verhandlungen
  • Teilnahme an Erörterungsterminen
  • Schriftführung bei mündlichen Verhandlungen (z.B. Spruchsenate, Verhandlungen bei Beschwerden) bzw. bei Vernehmungen
  • Erstellung von Berichtsentwürfen an die Staatsanwaltschaft
  • Mitwirkung bei der strafrechtlichen Würdigung von Betriebsprüferberichten

Ihre Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Universitätsstudium, das zur Absolvierung der Gerichtspraxis berechtigt
  • Zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginnes abgeschlossene Gerichtspraxis 
  • Sehr gute verfahrens- und materiell rechtliche Kenntnisse im Abgabenrecht
  • Diplomarbeit/Dissertation mit steuerrechtlicher Schwerpunktsetzung von Vorteil
  • Kenntnisse im Rechnungswesen von Vorteil
  • Zielorientiertes Handeln und Denken
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit

Hinweis

Die Zeit als Rechtspraktikantin oder Rechtspraktikant in der Finanzverwaltung ist grundsätzlich auf die Anwartszeit zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes bzw. auf die Dauer der praktischen Verwendung als Notariatskandidat/in anrechenbar.

Die Stellenausschreibungen zu den Praktika in der Finanzverwaltung finden Sie in der Jobbörse.