Mindestbesteuerungsreformgesetz - MinBestRefG

Am 3. Oktober 2023 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen erlassen wird und die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG), in Begutachtung versendet. 

Die Begutachtung endete am 20. Oktober 2023.

Die Regierungsvorlage des Mindestbesteuerungsreformgesetz wurde am 24. November 2023 in den Nationalrat eingebracht und von diesem am 14. Dezember 2023 beschlossen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in Verhandlung genommen und am 19. Dezember 2023 einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Das Plenum des Bundesrates hat das Mindestbesteuerungsreformgesetz am 20. Dezember 2023 beschlossen.

Mit der globalen Mindestbesteuerung soll allgemein sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Mio Euro weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent unterliegen.

Weiterführende Informationen:

BGBl I Nr. 187/2023

Regierungsvorlage

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA

Begutachtungsentwurf

Gesetzestext
Erläuterungen
Vorblatt und WFA