Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024
 

Am 15. September 2023 wurde der Ministerratsvortrag „Entlastungsmaßnahmen im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression“ von der Bundesregierung beschlossen. Am 27. September 2023 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) als Regierungsvorlage beschlossen, dem Nationalrat übermittelt und von diesem am 21. November 2023 angenommen.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat den Beschluss des Nationalrates in Verhandlung genommen und am 5. Dezember 2023 mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Das Plenum des Bundesrates hat das Budgetbegleitgesetz 2024 am 7. Dezember 2023 beschlossen.

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 kam es zu folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Gestaffelte Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen
  • Anpassung der Absetzbeträge
  • Erhöhung des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrages)
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Verlängerung der Homeoffice-Regelung
  • Erhöhung des Kindermehrbetrages
  • Erhöhung des Zuschusses zur Kinderbetreuung und Erweiterung der Betriebskindergärten

Weiterführende Informationen:

BGBl I Nr. 153/2023

Regierungsvorlage

Punktation