Die Eröffnungsbilanz des Bundes zum 1. Jänner 2013

Der Bund erfüllt seinen Verfassungsauftrag und erstellt erstmals eine Eröffnungsbilanz unter tatkräftiger Mithilfe aller Ressorts.

Eine nachhaltig positive Entwicklung öffentlicher Finanzen erfordert eine möglichst ausgeprägte Klarheit über die finanziellen Konsequenzen von Entscheidungen auf politischer und Verwaltungsebene. Daher ist die in der Bundesverfassung verankerte möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes ein Kernziel der Haushaltsrechtsreform. Aus diesem Grund wird neben der Liquiditäts- und Ressourcensicht auch eine Vermögenssicht benötigt. Der Bund erfüllt diesen Verfassungsauftrag in dem eine Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2013 unter tatkräftiger Mithilfe aller Ressorts erstellt wurde und somit erstmals eine Bewertung des bundeseigenen Vermögens erfolgte. Erst durch die Vermögensrechnung ist der vollständige und transparente Ausweis des Vermögens und der Schulden des Bundes möglich.

Es wurde das Ziel verfolgt, Vermögen und Fremdmittel des Bundes vollständig zu erfassen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand möglichst zu vermeiden. Dabei sieht die Eröffnungsbilanzverordnung pragmatische Regelungen für Bewertungen von Vermögen unter sinnvoller Einbeziehung von Pauschal- und Vergleichsparametern vor. Bewertungsalternativen waren dann zulässig, wenn nur durch diese eine verlässliche Bewertung vorgenommen werden konnte. Durch diese Vorgehensweise konnten teure externe Gutachten vermieden werden und gleichzeitig erfolgte verwaltungsintern der Aufbau von Bewertungs-Know-how.

Eckzahlen der Eröffnungsbilanz des Bundes

Kurzfassung der Bilanz des Bundes zum 01. Jänner 2013

AKTIVA in Euro
A Langfristiges Vermögen 76.102.292.902,39
A.I Immaterielle Vermögenswerte 368.174.458,38
A.II Sachanlagen 39.588.678.261,93
A.III Wertpapiere und sonstige Kapitalanlagen 3.824.000.000,00
A.IV Beteiligungen 25.189.128.452,17
A.V Langfristige Forderungen 7.132.311.729,91
B Kurzfristiges Vermögen 13.406.897.790,94
B.I Kurzfristiges Finanzvermögen 0,00
B.II Kurzfristige Forderungen 8.499.492.321,12
B.III Vorräte 698.836.278,74
B.IV Liquide Mittel 4.208.569.191,08
BILANZSUMME 89.509.190.693,33
Tabelle 1: Kurzfassung Bilanz AKTIVA  
PASSIVA in Euro
C Nettovermögen (Ausgleichsposten) -133.873.299.331,09
D Langfristige Fremdmittel 187.219.596.890,75
D.I Langfristige Finanzschulden, netto 169.702.071.074,72
D.II Langfristige Verbindlichkeiten 14.004.805.522,87
D.III Langfristige Rückstellungen 3.512.720.293,16
E Kurzfristige Fremdmittel 36.162.893.133,67
E.I Kurzfristige Finanzierungen, netto 19.848.526.578,95
E.II Kurzfristige Verbindlichkeiten 15.931.759.970,13
E.III Kurzfristige Rückstellungen 382.606.584,59
BILANZSUMME 89.509.190.693,33
Tabelle 2: Kurzfassung Bilanz PASSIVA  

 

Die Aktivseite der Bilanz setzt sich aus dem lang- und kurzfristigen Vermögen zusammen und zeigt die Mittelverwendung. Die Passivseite besteht aus den lang- und kurzfristigen Fremdmitteln und dem Nettovermögen als Ausgleichsposten. Sie legt offen, woher die finanziellen Mittel stammen und gibt Überblick über die Verbindlichkeiten sowie über die weiteren zukünftigen (Vorab-)Belastungen in Form der Rückstellungen.

Die größten Positionen auf der Aktivseite bilden das Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Kulturgüter) sowie die Beteiligungen des Bundes (rund 180) ab.

Passivseitig hingegen stellen die eingegangenen Finanzschulden den weitaus höchsten Buchwert dar. Unter den Bereich Finanzschulden fallen alle Geldverbindlichkeiten des Bundes, die zu dem Zwecke eingegangen werden, dem Bund die Verfügungsmacht über Geld zu verschaffen sowie Währungstauschverträge. Diese werden zur Steuerung des Schuldenportfolios des Bundes abgeschlossen und dienen zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken, d.h. es sind Sicherungsgeschäfte des Bundes. Die Verrechnung von Sicherungsgeschäften erfolgt immer zusammen mit dem jeweiligen Grundgeschäft.

Die Bilanzposition Nettovermögen ergibt sich aus der Differenz der aktivierten Vermögenswerte abzüglich der Summe der passivierten Fremdmittel. Das negative Nettovermögen zeigt unverkennbar, dass die Verbindlichkeiten des Bundes deutlich höher liegen als sein Vermögen. Bei der Aussagekraft dieser Position ist festzuhalten, dass die Relevanz weniger auf deren Höhe liegt, sondern vielmehr die Veränderungen im Zeitablauf beachtet werden müssen.

Auch wenn der Bund die Möglichkeit hat, durch künftige finanzielle Maßnahmen das vorhandene deutlich negative Nettovermögen Schritt für Schritt zu verbessern, so zeigt die derzeitige Situation doch, dass der Bund im Bemühen um nachhaltige öffentliche Finanzen nicht nachlassen darf.

Die Republik Österreich orientiert sich bei der Haushaltsrechtsreform an den „International Public Sector Accounting Standards“ (IPSAS), welche fundierte, bereits international etablierte Standards darstellen. Anfragen aus vielen Ländern zeigen, dass die internationale Fachwelt die österreichische Budgetreform mit größtem Interesse verfolgt. Die österreichische Haushaltsrechtsreform ist damit zu einem viel beachteten Beispiel moderner Budgetsteuerung geworden und wird oft als best-practice herangezogen.

Mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz ist ein nächster wichtiger Meilenstein des modernen Haushaltswesens vollzogen.

Dokumente zum Download

Die Kurz- und Langfassungen der Bilanzen der einzelnen Untergliederungen samt Erläuterungen: