Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag Strom und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger sowie das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Am 31. Jänner 2024 wurde der Antrag 3824/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger sowie das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

Hauptgesichtspunkte

Mit der gegenständlichen Änderung des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom und des Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger wird - anknüpfend an einen entsprechenden Beschluss des Ministerrates - auch für das Kalenderjahr 2024 die Erhebung der Energiekrisenbeiträge vorgesehen. Überdies werden weitere Anpassungen vorgenommen, die u.a. auch Investitionsanreize bieten sollen. Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 dient der Schaffung einer Übergangsregelung für das Kalenderjahr 2024 hinsichtlich der Freigrenzen der sonstigen Bezüge vor dem Hintergrund der Abgeltung der kalten Progression 2024.

Parlamentarisches Verfahren

Einbringung Nationalrat: 31. Jänner 2024

Ausschussberatung Nationalrat: Im Budgetausschuss am 22. Februar 2024 mit wechselnden Mehrheiten beschlossen

Plenarberatung Nationalrat: Vom Nationalrat in der Sitzung am 28. Februar 2024 in dritter Lesung angenommen

Einlagen Bundesrat: 29. Februar 2024

Ausschussberatung Bundesrat: Im Finanzausschuss des Bundesrates wurde am 12. März 2024 mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Plenarberatung Bundesrat: Beschluss am 14. März 2024 gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

Weiterführende Informationen

BGBl. I Nr. 13/2024
Parlament