Mineralölsteuer

Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe, die in Österreich hergestellt oder nach Österreich eingebracht werden, unterliegen der Mineralölsteuer. Für die Herstellung, Lagerung, Bearbeitung und/oder unversteuerte Verbringung von bestimmten Mineralölen ist eine Bewilligung beim Zollamt Österreich einzuholen. Kraftstoffe und Heizstoffe sind Mineralölsubstitute, die im Falle ihrer – steuerrelevanten - energetischen Verwendung auch der Mineralölsteuer unterliegen, wobei für ihre Herstellung und Beförderung vereinfachte Bestimmungen zur Anwendung kommen. Die Mineralölsteuer ist die mit Abstand ertragreichste besondere Verbrauchsteuer, dabei entfallen rund 95% auf die Besteuerung von Benzin und Diesel.  

Weiterführende Informationen

Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe (Mineralölsteuergesetz 2022 – MinStG 2022)

Mineralölsteuer (USP)

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2023