THG-Berechnung

Die Berechnung der THG-Emissionen für CBAM-Waren orientiert sich methodisch stark am Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Grundsätzlich sind für die Berechnung der THG-Emissionen drei Emissionsströme zu berücksichtigen:

  • Direkte THG-Emissionen (während der Produktion freigesetzte Emissionen)
  • Indirekte THG-Emissionen (mit in der Produktion verbrauchtem Strom verbundene Emissionen)
  • mit Vorprodukten verbundene THG-Emissionen (Emissionen aus der Herstellung von Vorprodukten)

Für die Berechnung der THG-Emissionen ist insbesondere der Durchführungsrechtsakt relevant. Ein idealer Startpunkt für die Berechnungen ist Anhang III – A.1 – „Overall Approachdes Durchführungsrechtsakts (DRA). Dieser enthält einen Überblick zu den einzelnen Berechnungsschritten und erleichtert die Orientierung innerhalb des Anhangs, insbesondere dahingehend welche Abschnitte für welche Waren(gruppen) relevant sind.

Einführung in die Berechnungsschritte

Der folgende Abschnitt enthält einen ersten Überblick über die Berechnungsmethodologie der CBAM-VO. Dadurch soll der Einstieg in die Berechnungsmaterie erleichtert werden.

Die Berechnung der THG-Emissionen lässt sich schematisch in 7 Schritte unterteilen:

Schematische Darstellung wie die im Folgenden beschriebenen Schritte ineinander greifen um als Ergebnis die spezifischen THG-Emissionen für die Weiterverwendung in den vierteljährlichen CBAM-Berichten zu liefern.

1. Mapping von CBAM-Waren zu Produktgruppen (DRA - Anhang II – 2. – Tabelle 1)

… beschreibt die Zuordnung von (ähnlichen) CBAM-Waren zu Produktgruppen.

2. Mapping von Produktgruppen zu Produktionsrouten und Systemgrenzen (DRA - Anhang II – 3.)

… beschreibt die Zuordnung zu Produktionsrouten und Systemgrenzen.

… liefert in weitere Folge Detailinformationen zu den zu berücksichtigenden Produktionsprozessen, Treibhausgas-Typen, Vorprodukten („komplexe Waren“), zu Abgrenzungsmöglichkeiten von verschiedenen Produktionsrouten innerhalb einer Produktionseinheit, etc..

3. Berechnung der direkten THG-Emissionen am Produktionsort (DRA - Anhang III – B)

… beschreibung der zwei möglichen Monitoring-Methoden (B.2).

 calculation-based (B.3 – B.5) – Energieeinsatz x energieträgerspezifische Emissionsfaktoren

measurement based (B.6 – B.9) – direkte Messung der THG-Konzentration in den Abgasen

… liefert Detailinformationen, beispielsweise zu den Messanforderungen (Messfrequenz, -zeitpunkt, etc.) und möglichen methodischen Abweichungen, zum Umgang mit Biomasse, mit anderen THG als CO2 (N2O, F-Gase, etc.) und mit Ungenauigkeiten, zur Verwendung von Berechnungs-/Emissionsfaktoren, etc..

4. Berechnungen von Wärme zugeordneten THG-Emissionen als Teil der direkten THG-Emissionen (DRA - Anhang III – C)

… beschreibt den Umgang mit den THG-Emissionen, die der in der Produktion verwendete Wärmeenergie zugerechnet werden.

… liefert Details zum Umgang mit Wärmeströmen (importierte, exportierte, konsumierte und produzierte Wärme), zur Berechnung der mit Wärme verbundenen THG-Emissionen und anwendbaren Berechnungs-/Emissionsfaktoren, zu möglichen Monitoring-Methoden, zum Umgang mit Kraft-Wärme-Kopplungen, etc..

5. Berechnung der indirekten THG-Emissionen – Strom (DRA - Anhang III – D)

… beschreibt den Umgang mit den THG-Emissionen, die dem in der Produktion verwendeten Strom zugerechnet werden.

… liefert Details zur Berechnung der mit Strom verbundenen THG-Emissionen und anwendbaren Berechnungs-/Emissionsfaktoren, zu möglichen Monitoring-Methoden, zur möglichen Verwendung von regional ausdifferenzierten Standardwerten, zum Umgang mit Kraft-Wärm-Kopplungen, etc..

Hinweis

In DRA – Anhang III – D ist auch die Berechnung der THG-Emissionen für Strom geregelt, wenn Strom selbst als CBAM-Ware in das Zollgebiet eingeführt wird.

6. Berücksichtigung von Vorprodukten für die Berechnung der Gesamtemissionen (DRA – Anhang III – E)

… beschreibt den Umgang mit den THG-Emissionen, die den in der Produktion verwendeten Vorprodukten zugerechnet werden. Welche Vorprodukte bei der Berechnung der Gesamtemissionen berücksichtigt werden müssen, ist in DRA – Anhang II – 3. festgelegt (siehe dazu. „Schritt 2“)

… liefert Details zur Berechnung der mit Vorprodukten verbundenen THG-Emissionen, zum Umgang mit innerhalb und außerhalb der Produktionsanlage erzeugten Vorprodukten, zu möglichen Monitoring-Methoden, zum Umgang mit Vorprodukten von Vorprodukten, etc.

7. Zuordnung der Gesamtemissionen zu CBAM-Waren (DRA – Anhang III – F & G)

… beschreibt wie die in den Schritten 1-6 berechneten direkten, indirekten und Vorprodukten zugeordneten THG-Emissionen mit den hergestellten CBAM-Waren in Relation gesetzt werden müssen, um die spezifischen THG-Emissionen für die vierteljährlichen CBAM-Berichte zu berechnen.

Schematische Formel zur Berechnung der spezifischen THG-Emissionen. Inhalt: spezifische Emissionen gleich zugeordnete Emissionen geteilt durch die Menge produzierter Waren.

… liefert nähere Details wie direkte und indirekte THG-Emissionen sowie aus Vorprodukten stammende THG-Emissionen den CBAM-Waren zugerechnet werden, wie die Menge an hergestellten CBAM-Waren erhoben wird, etc.

Hinweis

Zusätzliche Informationen zu allgemeinen methodologischen und konzeptionellen Aspekten für die Berechnung der THG-Emissionen für CBAM-Waren werden in DRA – Anhang III – A.2, A.3 & A.4 thematisiert.

Standardwerte und andere Erleichterungen

Ein wesentlicher Bestandteil der vierteljährlichen CBAM-Berichte ist die Berechnung der THG-Emissionen der CBAM-Waren. Die Berechnung der THG-Emissionen für CBAM-Waren orientiert sich methodisch stark am Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS).

Für die Übergangsphase von CBAM sieht der DRA bei der THG-Berechnung allerdings Vereinfachungen vor:

  • Bis 31. Dezember 2024 kann die THG-Emissionsberechnung unter bestimmten Umständen auch auf einem bestehenden Emissionsmonitoring-System im Ursprungsland beruhen (Art. 4 (2) - DRA).
  • Die Emissionsberechnung bei komplexen Waren – d.h. Waren mit CBAM unterliegenden Vorprodukten – kann zu 20 % zeitlich unbegrenzt auf Schätzwerten der Anlagenbetreiber basieren (Art. 5 - DRA).

Bis zum 31. Juli 2024 können zudem für die THG-Berechnung im Rahmen der CBAM-Berichte auch Standardwerte angewendet werden. Allerdings muss begründet werden, weshalb keine tatsächlichen Daten verwendet werden können. Die Standardwerte (nach KN-Code) zu den direkten und indirekten THG-Emissionen wurden auf der CBAM-Webseite der Europäischen Kommission am 22. Dezember 2023 veröffentlicht.

Die Europäische Kommission thematisierte Standardwerten zuletzt in ihren sektorspezifischen Webinaren. So erwähnte etwa die Europäische Kommission die Bedingungen für die Verwendung von Standardwerten bspw. im Webinar für den Zementsektor bei Minute 33 und bei 72.

Hilfsmittel und Hinweise

Sämtliche CBAM-Berichtspflichten gelten für den Einführer bzw. den indirekten Zollvertreter. Die zur Berechnung der THG-Emissionen notwendigen Daten können jedoch nur durch die Produzenten der CBAM-Waren bereitgestellt werden. Um die Berechnung der THG-Emissionen für die CBAM-Berichtspflichtigen zu erleichtern, werden von Seiten der Europäischen Kommission auf ihrer CBAM-Webseite mehrere Hilfsmittel bereitgestellt:

  • Communication Template (Excel): Soll Kommunikation mit Herstellern bezüglich Emissionsdaten erleichtern
  • Guidance Dokumente der Europäische Kommission für Produzenten außerhalb der EU
  • sektorspezifische Webinare der Europäischen Kommission

Genauere Informationen zu den oben genannten und weiteren Unterstützungen seitens der national zuständigen Behörde und der Europäischen Kommission finden Sie im Bereich „weiterführende Informationen“

Letzte Aktualisierung: 27. Dezember 2023