Vereinsaktivitäten und Schutz vor Terrorismusfinanzierung

Einleitung

Terrorismus hat viele verschiedene Ausprägungen. Ganz grundsätzlich versteht man darunter kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen mit der Intention, ein politisches, religiöses oder ideologisches Ziel zu erreichen (im Gegensatz zur Geldwäscherei, welche stark von einem persönlichen Gewinnstreben geprägt ist). Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt sich auf alle Erscheinungsformen des Terrorismus.

Terrorismusfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögenswerten zur Ausführung von terroristischen Handlungen oder zur Unterstützung für eine Person, die solche Handlungen ausführen will, oder für ein Mitglied einer terroristischen Organisation mit dem Wissen, dass es solche Taten ausführen will (§ 278d StGB). Dabei ist es unerheblich, ob diese aus Sympathie mit den Zielen des Terroristen oder der terroristischen Vereinigung begangen wird. Im Unterschied zur Geldwäscherei (§ 165 StGB) können für die Terrorismusfinanzierung sowohl illegale als auch legale Vermögenswerte verwendet werden, wie z.B. Spenden, Gewinne aus Gesellschaften, Einkommen etc.

Ebenfalls untersagt sind die Unterstützung einer staatsfeindlichen Verbindung mit Geldmitteln (§ 246 Abs 2 StGB), die Unterstützung einer staatsfeindlichen Bewegung mit erheblichen Geldmitteln (§ 247a Abs 2 StGB) sowie die Unterstützung einer religiös motivierten extremistischen Verbindung mit erheblichen Geldmitteln (§ 247b Abs 2 StGB).

Der Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen für terroristische Zwecke kann verschiedene Formen annehmen. Darunter fällt die Vorgabe einer legitimen gemeinnützigen Organisation, der Missbrauch einer legitimen gemeinnützigen Organisation zur Terrorismusfinanzierung sowie das Abzweigen von Hilfsgeldern von legitimen Projekten.

Gemeinnützige Organisationen leisten in Österreich enorm wichtige Hilfestellungen sowie Dienste in vielen Lebensbereichen und erfüllen gesellschafts- und demokratiepolitisch wichtige sozial-karitative Aufgaben. Gerade aufgrund des hohen öffentlichen Vertrauens können gemeinnützige Organisationen attraktive Ziele für terroristische Gruppen darstellen. Umgekehrt können bereits wenige Fälle von Terrorismusfinanzierung die Reputation des gemeinnützigen Sektors und damit auch das Spendenaufkommen verringern.

Da die Zwecke gemeinnütziger Organisationen in der Regel sehr vielfältig sind und alle Teile der Gesellschaft ansprechen, können sie auch von terroristischen Organisationen auf verschiedene Arten missbraucht werden. Dazu zählen ihre Dienstleistungen, die Nutzung ihrer Finanzmittel oder der Missbrauch durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Risiko eines solchen Missbrauchs kann sich erhöhen, wenn die Führungsstrukturen und Finanzkontrollen der gemeinnützigen Organisationen nicht robust genug sind. Weiterführende Informationen finden Sie in der Sektorrisikoanalyse NPOs (PDF, 1 MB).

Nicht alle gemeinnützigen Organisationen sind in gleichem Maße gefährdet, für Zwecke der Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Ein höheres Missbrauchsrisiko besteht für gemeinnützige Organisationen, die in unmittelbarer Nähe einer aktiven terroristischen Bedrohung Hilfe leisten. Dazu gehören gemeinnützige Organisationen, die

  1. in einem Konfliktgebiet tätig sind, in dem eine aktive terroristische Bedrohung besteht, oder
  2. in einem Land tätig sind, in dem es zwar keinen Konflikt gibt, aber terroristische Organisationen Bevölkerungsgruppen für sich gewinnen wollen.

In beiden Fällen ist die Schlüsselvariable für das Risiko nicht die geografische Lage, sondern die Nähe zu einer aktiven terroristischen Bedrohung. Wichtig ist, dass diese Nähe nicht immer mit geografischen Konfliktgebieten oder Gebieten mit geringer staatlicher Präsenz übereinstimmt.

In Konfliktgebieten oder Gebieten mit schwacher staatlicher Präsenz, in denen terroristische Gruppen nicht operieren oder operieren können, können gemeinnützige Organisationen Risiken im Zusammenhang mit Korruption oder anderen Formen der Kriminalität ausgesetzt sein, aber nicht unbedingt der Terrorismusfinanzierung. Umgekehrt können terroristische Gruppen in einem relativ stabilen Umfeld aktiv auf die Unterstützung der Bevölkerung abzielen.

Der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung wird im internationalen Rahmen insbesondere durch die Financial Action Task Force und deren 40 Empfehlungen zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie Initiativen der Europäischen Union zur harmonisierten Umsetzung Rechnung getragen.

Dieser Leitfaden stellt best practices vor, um Terrorismusfinanzierungsrisiken zu erkennen, zu mindern und zu steuern.[1]

Warum stellt mir meine Bank Fragen zu meinem Verein?

Kredit- und Finanzinstitute sind rechtlich dazu verpflichtet, die Aktivität ihrer Kundinnen und Kunden auf mögliche Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstöße zu überprüfen. Dazu zählen die Erhebung von Daten über ihre Kundinnen und Kunden sowie die Überprüfung von verdächtigen Transaktionen.

Verdächtige Transaktionen sind Transaktionen, die in der Regel bei einer ex-ante (vor Durchführung der Transaktion) oder ex-post (nach Durchführung der Transaktion) Prüfung auffallen und verdächtigen Verhaltensweisen oder Indikatoren ähneln. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, sich bei der Konteninhaberin/dem Kontoinhaber nach dem Hintergrund der Transaktion zu erkundigen. Eine schriftliche Dokumentation und Belege der Transaktionen sind daher hilfreich, um Missverständnisse aufzuklären. Können verdächtige Transaktionen nicht plausibel erklärt werden, sind Kredit- und Finanzinstitute verpflichtet, sie der Geldwäschemeldestelle zu melden.

Meldungen an die Geldwäschemeldestelle können weitere geschäftspolitische Maßnahmen (bspw. Kündigung der Konten, Einschränkung von Transaktionswegen etc.) zur Folge haben.

Es ist äußerst wichtig, umgehend auf alle Fragen Ihrer Bank zu antworten! Wenn die Banken ihren Sorgfaltspflichten gegenüber einer Kundin/einem Kunden z.B. wegen fehlender Informationen nicht nachkommen können, dürfen sie keine Geschäftsbeziehung begründen und keine Transaktionen ausführen. Zudem müssen sie eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung beenden. Sie müssen auch in Erwägung ziehen, eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle zu erstatten (§ 7 Abs. 7 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – FM-GwG).

Bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberaterinnen und Steuerberater, Anwältinnen und Anwälte und Notarinnen und Notare sind den gleichen Pflichten unterworfen.

Bedrohungsszenarien der Terrorismusfinanzierung

Die folgenden Bedrohungsszenarien geben Praxiserfahrungen wieder. Da terroristische Gruppen aktiv nach neuen Missbrauchsmöglichkeiten suchen, können Sie im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit weiteren Bedrohungen konfrontiert werden.

  1. Abzweigung von Geldern: Akteure innerhalb der gemeinnützigen Organisation oder externe Akteure (wie ausländische Partner oder dritte Spendensammler) können Geldern zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen an irgendeinem Punkt der operativen oder finanziellen Prozesse der gemeinnützigen Organisation umleiten.
  2. Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung: Gemeinnützige Organisationen oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wissentlich oder unwissentlich Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung unterhalten. Dadurch kann eine gemeinnützige Organisation für terroristische Zwecke missbraucht werden, einschließlich der logistischen und finanziellen Unterstützung der terroristischen Vereinigung. Es unterliegt auch die Zahlung von „Schutzgeld“ an terroristische Gruppen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen, die terroristischen Gruppen nahestehen oder von diesen kontrolliert werden, dem Terrorismusfinanzierungsverbot. Bei der Risikoermittlung ist zu berücksichtigen, ob es sich um regulierte lokale Organisationen oder um Einzelpersonen handelt.
  3. Missbrauch zur Unterstützung von Rekrutierungsbemühungen terroristischer Vereinigungen: Dieser tritt beispielsweise auf, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisationen mit terroristischen Gruppen sympathisieren und ihre Tätigkeit in der gemeinnützigen Organisation zur Förderung terroristischer Gruppen nutzen.
  4. Missbrauch von Programmen am Zielort: Auch wenn der Mittelfluss rechtmäßig ist, können Projekte der gemeinnützigen Organisationen am Zielort missbraucht werden. Dazu zählt beispielsweise die Übernahme von fertig gestellten Hilfsprojekten wie Schulen durch terroristische Gruppen.

Risikoindikatoren für Terrorismusfinanzierung

Es kann hilfreich sein, folgende Risikoindikatoren zu beachten:

  • Beteiligung von Personen oder Entitäten, die unter die anwendbaren EU-Sanktionen fallen.
  • Die Verwendung von Bargeld in Gebieten, die für terroristische Aktivitäten bekannt sind, z. B. in Syrien, Jemen und Irak. Allerdings kann die Verwendung von Bargeld manchmal für die Bereitstellung von humanitärer Hilfe oder Entwicklungszusammenarbeit notwendig sein. In diesem Fall sollte die Mittelverwendung genau dokumentiert werden.
  • Häufige Verwendung von Bargeldspenden und/oder -ausgaben unter Berufung auf kulturellen oder religiösen Erwägungen, ohne weitere Begründung.
  • Im Falle von Überweisungen, z.B. Spenden mit der Aufschrift "für die Brüder" oder "für den Kampf".
  • Unterlassene oder fehlerhafte Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer in den jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümerregistern.
  • Unklarheit über den Zweck von gemeinnützigen Organisationen oder Widersprüche zwischen dem Zweck und den tatsächlichen Aktivitäten.
  • Unnötig komplexe Finanz- und Transaktionsstrukturen innerhalb der gemeinnützigen Organisationen, die zu einem Mangel an Transparenz bei der Herkunft und/oder Verwendung der Mittel führen.

Die oben genannten Merkmale sind mögliche Anzeichen für ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs für die Terrorismusfinanzierung und sollten nicht als direkte Verbindung zu oder Beweis für Terrorismusfinanzierung angesehen werden. Bei dem Vorliegen von Risikoindikatoren ist es ratsam, diese zu prüfen. Im Zweifel sollte eine Verdachtsmeldung (siehe Ratschläge für das Vorgehen in Verdachtsfällen) abgegeben werden.

Ratschläge für finanzielle Transparenz in gemeinnützigen Organisationen

  • Klare interne Regeln sind für eine sichere Finanzgebarung einer gemeinnützigen Organisation erforderlich, um sowohl Transparenz als auch Maßnahmen zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sicherzustellen. Diese Regeln sollten eine regelmäßige und wirksame interne Überwachung und Überprüfung einschließen.
  • Es ist ratsam, ein "Mission Statement" zu erstellen, in dem eine klare Distanzierung von jeglicher Unterstützung von Terrorismus, Geldwäscherei oder anderen strafbaren Handlungen festgelegt wird. Dies kann z.B. in den Statuten verankert werden.
  • Die Finanzverwaltung sollte transparent erfolgen, mit nachvollziehbarer Buchführung und Berichterstattung, transparenten Bankkonten, Verwendung von regulierten Finanzkanälen sowie einer Kontrolle bei Verteilung und Abhebung von Geldern.
  • Mögliche Risiken innerhalb einer NPO sollten identifiziert und regelmäßig (im Rahmen einer Risikoanalyse) überprüft werden.
  • Projekte, insbesondere solche mit Risikogesichtspunkten, sollten regelmäßigen Überprüfungen und Abschlussprüfungen unterzogen werden.
  • Es ist ratsam, Checklisten für jeden Schritt im Abwicklungsprozess eines Projekts bereitzustellen, um eine finanziell transparente Überwachung zu gewährleisten.

Ratschläge für die Risikoanalyse

  • Zur Erkennung und Steuerung der Risiken der Terrorismusfinanzierung ist eine Risikoanalyse durch die betroffenen Organisationen ratsam.
  • Eine Risikoanalyse sollte durchgeführt werden, wenn diese in der Nähe aktiver terroristischer Bedrohungen (wie oben erläutert) tätig sind. Sie kann pro Projekt oder Land erstellt werden.
  • Sie können folgender Beispielstruktur folgen:
    1. Bewerten Sie die oben angeführten Bedrohungsszenarien und allfällige weitere identifizierte Bedrohungen. Sie können dafür die Werte gering (1), mittel (2), hoch (3) oder sehr hoch (4) verwenden.
    2. Bewerten Sie, wie anfällig Ihre Organisation gegenüber jedem identifizierten Bedrohungsszenario ist. Sie können dafür die Werte gering (1), mittel (2), hoch (3) oder sehr hoch (4) verwenden.
    3. Führen Sie an, welche risikomindernden Maßnahmen (z.B. Prüfung der Projektpartnerinnen und -partnern, Dokumentation der Zahlungsflüsse, 4-Augen-Prinzip bei der Genehmigung von Zahlungen) Sie anwenden werden und bewerten Sie, wie sich diese Maßnahmen auf Ihr Risiko auswirken.
    4. Berechnen Sie das Gesamtrisiko nach der Formel: 40 % Bedrohung + 60 % Verletzbarkeit – risikomindernde Maßnahmen = Gesamtrisiko.
    5. Der ermittelte Gesamtwert spiegelt das Risiko der Terrorismusfinanzierung wider. Einzelne ermittelte Bereiche mit höherem Risiko sollten in der Projektabwicklung besonders berücksichtigt werden. Mögliche Maßnahmen umfassen die stärkere Überwachungen der Geschäftspartnerinnen und -partner und/oder der Transaktionen. Wenn das organisationsintern definierte Risikolimit überschritten wird, sollten bestimmte Projekte nicht oder nur unter geänderten Bedingungen durchgeführt werden.  
  • Sie können dazu diese Vorlage (Word, 36 KB) verwenden.
  • Als Informationen über die Risiken der Terrorismusfinanzierung können die Länderberichte der Financial Action Task Force dienen. Jurisdiktionen mit hohem Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung finden sich auf den entsprechenden Länderlisten der Financial Action Task Force und der Europäischen Kommission. Ebenso können Sie Informationen der Behörden und Artikel seriöser Zeitungen oder Forschungsinstitute heranziehen. Wenn Sie oder vertrauenswürdige Auskunftspersonen bereits vor Ort vertreten sind, können Sie ebenfalls auf diese Informationen zurückgreifen.
  • Die ermittelte Kennzahl der Risikoanalyse gibt eine Einschätzung des eigenen Risikos wieder und sollte regelmäßig überprüft werden. Sie sollte jedenfalls angepasst werden, wenn sich wesentliche Parameter ändern, z.B. wenn neue Projekte in neuen Ländern hinzukommen.
  • Die Risikoanalyse dient zur Ableitung der Präventivmaßnahmen sowie zur Abstimmung mit der organisationsinternen Risikostrategie, den Risikopräferenzen, den Risikotoleranzen und den Risikolimits.
  • Für weitere Informationen zur Erstellung einer Risikoanalyse und praktischen Beispielen können Sie die Nationale Risikoanalyse 2021 (PDF, 1 MB) und das Rundschreiben der FMA zu diesem Thema heranziehen.

Ratschläge für die Projektabwicklung

  • Vergewissern Sie sich, dass die mit dem Projekt befassten Mitglieder der Geschäftsleitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrauenswürdig sind. Dazu können Sie unter anderem die Einholung von Referenzen, Strafregisterauszüge oder den Abgleich mit EU-Sanktionslisten verwenden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Begünstigten kennen. Abhängig von dem festgestellten Risiko des Projekts sollten Sie zumindest grundlegende Informationen über die Gruppe Ihrer Begünstigten besitzen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Projekt- und Geschäftspartnerinnen und -partner kennen. Dazu können Sie unter anderem Informationen von Behörden, Artikel seriöser Zeitungen oder Forschungsinstitute, den Abgleich mit EU-Sanktionslisten, die Einholung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer sowie vertrauenswürdige Auskunftspersonen vor Ort verwenden.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, dass es sich bei den Begünstigten oder Projekt- und Geschäftspartnerinnen und -partnern um keine Personen oder Entitäten handelt, die unter die anwendbaren EU-Sanktionen fallen oder sonstigen terroristischen Organisationen angehören.
  • Legen Sie im Vorhinein fest,
    • wer
    • wann
    • unter welchen Bedingungen
    • auf wieviel Geld zugreifen kann.
  • Die Geschäftsleitung sowie die mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten das Risiko kennen und entsprechende risikomindernde Maßnahmen treffen. Sie sollten auch entsprechend geschult bzw. informiert werden.
  • Passen Sie Ihre Maßnahmen dem festgestellten Risiko an. Wenn Sie zum Beispiel ein hohes Risiko der Abzweigung vor Ort festgestellt haben, dann können Sie die Überprüfung der lokalen Projektpartnerinnen und -partner verstärken.
  • Dokumentieren Sie jeden Transaktionsschritt vom Empfang des Geldes bis hin zur Verwendung im Zielprojekt und archivieren Sie diese Dokumentation für einen angemessenen Zeitraum (zum Beispiel fünf Jahre).
  • Führen Sie nach Möglichkeit Folgekontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Hilfe wie vorgesehen geleistet wurde.
  • Das „three lines of defence“-Modell kann eine wichtige Rolle im Risikomanagement spielen. Jede der drei Verteidigungslinien übernimmt eine spezifische Aufgabe im umfassenderen Governance-Rahmen einer Organisation. Beispielhaft können als erste Verteidigungslinie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort Präventionsmaßnahmen wahrnehmen. Als zweite Verteidigungslinie führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Compliance-Abteilung Stichproben durch und überprüfen die Umsetzung. Die dritte Verteidigungslinie ist das interne Audit-Team der Organisation, das die Wirksamkeit der internen Kontrollverfahren durch regelmäßige Audits sicherstellt. Dabei ist es erforderlich, dass alle drei Verteidigungslinien ihre Rollen kennen und entsprechend geschult sind.

Ratschläge für die Zusammenarbeit mit Kredit- und Finanzinstituten

  • Legen Sie informierte Ansprechpersonen für Ihre Bank fest und antworten Sie umgehend auf Nachfragen Ihrer Bank. Wenn möglich, sollten alle zu erwartenden Verzögerungen der Bank rechtzeitig mitgeteilt und erklärt werden.
  • Beantworten Sie alle Fragen und erläutern Sie gegebenenfalls die Umstände der Transaktion oder Geschäftsbeziehung (bedenken Sie, dass Ihre Bank keine spezialisierte humanitäre Organisation ist). Die Antworten sollten aussagekräftig sein, um die Notwendigkeit von Folgeanfragen zu verringern.
  • Nehmen Sie nur Kredit- und Finanzinstitute in Anspruch, die zugelassen und beaufsichtigt sind. Bei Geschäftsbeziehungen mit nicht konzessionierten Anbietern riskieren Sie, die Spendengelder durch Betrug zu verlieren. Einen Überblick über alle in Österreich zugelassenen Anbieter gibt die Unternehmensdatenbank der FMA.
  • Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Bank in Verbindung. Legen Sie eine Zusammenfassung des von Ihnen vorgeschlagenen Programms vor, in der die vorgesehenen Begünstigten, die Auswahl der Begünstigten, das durchzuführende Programm, der Zeitplan, die Projektpartnerinnen und -partner und die Vergabeverfahren aufgeführt sind.
  • Seien Sie darauf vorbereitet, Ihrer Bank zu helfen, Ihre Abläufe zu verstehen – sie ist keine spezialisierte humanitäre Organisation und ist möglicherweise nicht mit den von Ihnen eingerichteten Kontrollen vertraut. Zur Einhaltung ihrer rechtlichen Verpflichtungen müssen die Banken verstehen, wie Sie arbeiten, welche Zwecke Sie verfolgen und in welchem Umfang und wie häufig Sie Zahlungen planen.
  • Seien Sie transparent und so ausführlich wie möglich und bauen Sie Vertrauen zu Ihrer Bank auf. Erläutern Sie bei komplexen Szenarien, wie Sie Ihre Projektplanung durchgeführt haben, welche Sanktionslisten Sie abgeglichen haben, nach welchen Kriterien Sie Ihre Projektpartnerinnen und Projektpartner auswählen und wie Sie mit potentiellen Risikoszenarien umgehen werden.

Ratschläge für das Vorgehen in Verdachtsfällen

  • Erstatten Sie eine Verdachtsmeldung bei der Geldwäschemeldestelle und folgen Sie allen weiteren Anweisungen der Geldwäschemeldestelle. Informationen über das Erkennen von Auffälligkeiten finden sich auf der Homepage der Geldwäschemeldestelle und in einem Rundschreiben der FMA.
  • Diesbezüglich bietet es sich auch an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren, damit diese auch in der Lage sind, mögliche Anhaltspunkte oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung zu erkennen. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen von (internen oder externen) Schulungen oder Informationsveranstaltungen stattfinden.
  • Aktualisieren Sie gegebenenfalls Ihre Risikoanalyse und die von Ihnen getroffenen Präventionsmaßnahmen.

Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit mit Kredit- und Finanzinstituten

Um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, erstellen Kredit- und Finanzinstitute Risikoanalysen ihrer Kundinnen und Kunden und passen ihre Sorgfaltspflichten dem festgestellten Risiko an. Kredit- und Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass die von ihnen angeforderten Informationen in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen.

Die Risikoanalyse und das Transaktionsmonitoring der Kredit- und Finanzinstitute berücksichtigen dabei unterschiedliche Gesichtspunkte. Der Erhalt von Spenden in sehr unterschiedlicher Höhe von verschiedenen Spenderinnen und Spendern, Transaktionen mit neuen Ländern aufgrund neu genehmigter Projekte (die bei Beginn der Geschäftsbeziehung nicht aufgeführt wurden), weniger Personal als erwartet (z.B. aufgrund einer großen Anzahl von Freiwilligen vor Ort), Transaktionen mit Hochrisikoländern (in denen Hilfe und Dienstleistungen benötigt werden), Online-Crowdfunding, Abwesenheit von Spenderinnen und Spendern im Wohnsitzland – diese Situationen können im Rahmen der Tätigkeit von gemeinnützigen Organisationen auftreten. Im Rahmen des Transaktionsmonitorings von Kredit- und Finanzinstituten können sie Auffälligkeiten darstellen und zu Nachfragen führen.

Risikofaktoren im gemeinnützigen Sektor können unter anderem in folgenden Bereichen bestehen:

  1. Projektländer
  2. Tätigkeitsbereich
  3. Organisationsstruktur
  4. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Dies bedeutet nicht, dass eine gemeinnützige Organisation, die einen oder mehrere Risikofaktoren aufweist, tatsächlich in Finanzkriminalität verwickelt ist. Allerdings kann die Bank zu jedem dieser Risikofaktoren nähere Fragen stellen, um das Risiko von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zu bewerten.

Die Risikobewertung in ihrer Gesamtheit gibt einen Hinweis auf das Risikoniveau und umfasst nicht nur die Summe der einzelnen Antworten, sondern auch die Kohärenz und Logik zwischen den verschiedenen Risikofaktoren.

  1. Projektländer

Bestimmte Länder sind anfälliger für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Finanzkriminalität und stehen auf Länderlisten mit höherem Risiko, beispielsweise auf Listen der Europäischen Kommission oder der FATF.

Kredit- und Finanzinstitute berücksichtigen diese Listen und bewerten auch, ob die gemeinnützige Organisation im Ausland registriert oder von dort aus tätig ist. Dazu gehören ausländische Bankbeziehungen, Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland und Transaktionen aus dem oder ins Ausland. Darüber hinaus müssen Kredit- und Finanzinstitute die anwendbaren Sanktionsbestimmungen einhalten und mögliche Verstöße gegen diese Sanktionen überprüfen.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Enthält der Name Ihrer Organisation ein Land mit höherem Risiko oder ein sanktioniertes Land? Dies kann in der Bank oder bei einer Korrespondenzbank, die zur Durchführung von Transaktionen erforderlich ist, zu Nachfragen führen.
  • Stammen die Gelder aus Konflikt- oder Postkonfliktländern, aus Ländern mit höherem Risiko oder aus sanktionierten Ländern? Die Europäische Kommission und die FATF stufen bestimmte Länder als besonders risikoreich ein. Erläutern Sie, welche Maßnahmen Ihre Organisation ergreift, um sicherzustellen, dass die Mittel nicht aus einer illegalen Quelle in diesen Ländern stammen.
  • Finanzieren Sie Aktivitäten in Konflikt- oder Post-Konfliktgebieten, in Ländern mit hohem Risiko oder in sanktionierten Ländern? Haben Sie Schritte unternommen, um die damit verbundenen Risiken zu mindern?
  • Werden Aktivitäten außerhalb von Konflikt- oder Hochrisikoländern durchgeführt, aber von Hochrisikoländern aus besucht?
  • Nehmen Sie Dienstleistungen von Dritten in Konflikt-, Hochrisiko- oder Sanktionsländern/-gebieten in Anspruch?
  • Kommen Ihre Begünstigten, Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gebieten, die von terroristischen Gruppen kontrolliert werden?
  1. Tätigkeitsbereich

Kredit- und Finanzinstitute müssen wissen, welche Aktivitäten die gemeinnützige Organisation ausübt. Einige Aktivitäten sind bekanntermaßen besonders anfällig für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, z.B. wenn viel Bargeld oder ein relativ großer Teil der Mittel für gedruckte Werbemittel in Verbindung mit einem Engagement in einem Konfliktgebiet verwendet wird.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Besteht eine klare Verbindung zwischen Ihren Organisationszielen und Ihren tatsächlichen Aktivitäten?
  • Verfügen Sie über Belege für Ihre Aktivitäten, wie z.B. einen Jahresbericht? Qualitätsberichte helfen Kredit- und Finanzinstituten bei der Bewertung. Eine etablierte Erfolgsbilanz der gemeinnützigen Organisation, wie z.B. Benchmarks, Referenzen oder ein Verweis auf frühere Aktivitäten vermittelt eine bessere Vorstellung von den Arten der durchgeführten Aktivitäten. Machen Sie Ihre Erfolgsbilanz durch Medienlinks, Projektzusammenfassungen, Referenzen und kurze Fallbeschreibungen sichtbar.
  • Haben Sie eine Online-Präsenz (soziale Medien oder Website)? Wir sind uns bewusst, dass Organisationen, die hauptsächlich mit Freiwilligen arbeiten, weniger Kapazitäten und Ressourcen für Websites und Pressemitteilungen haben und/oder sich nicht um Medienberichterstattung bemühen. Ebenso arbeiten gemeinnützige Organisationen, die sich mit Menschenrechtsfragen in autoritären Regimen befassen, manchmal unter dem Radar und bemühen sich absichtlich nicht um die Medienaufmerksamkeit und/oder um ein eigenes Profil. Eine öffentliche Präsenz kann dazu beitragen, dass Kredit- und Finanzinstitute proaktiv Informationen über die gemeinnützige Organisation erhalten und so möglichen Missverständnissen vorbeugen.
  • Wie lange ist Ihre Organisation schon aktiv? Wie hoch ist Ihr (erwarteter) Umsatz, aus welchen Quellen finanzieren Sie sich und wer sind Ihre Begünstigten? Sind diese Informationen in Bezug auf Ihre Aktivitäten logisch und konsistent?
  • War Ihre Organisation (oder einer ihrer Partnerinnen und Partner, Begünstigten oder Vorstandsmitglieder) in der Vergangenheit Gegenstand kritischer Berichterstattung? Wenn Ihnen eine derartige Berichterstattung bekannt ist, ist es hilfreich, Hintergrundinformationen und weitere Erläuterungen zu liefern. Verschweigen Sie eine solche Berichterstattung nicht, sondern gehen Sie proaktiv darauf ein.
  1. Organisationsstruktur

Die Organisationsstruktur der gemeinnützigen Organisation muss transparent sein. Eine politisch exponierte Person (PEP), die mit der gemeinnützigen Organisation in Verbindung steht (z.B. ein Vorstandsmitglied), kann dazu führen, dass bei der Risikobewertung zusätzliche Fragen gestellt werden. PEPs sind natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Aufgrund dieser Position gelten PEPs als Personen mit einem abstrakt höheren Risiko für Geldwäsche, Korruption und Veruntreuung. Sie können die gemeinnützige Organisation nutzen, um Gelder oder Vermögenswerte zu verstecken, die durch den Missbrauch ihrer offiziellen Position oder durch Bestechung oder Korruption veruntreut wurden.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Verfügen Sie über eine klare Organisationsstruktur? Legen Sie ein Organigramm vor, in dem die Zuständigkeiten der einzelnen Beteiligten und die Trennung zwischen den Funktionen des Direktoriums und den Finanzen der gemeinnützigen Organisation dargestellt sind.
  • Ist die Mehrheit der Mitglieder Ihres Aufsichtsrates unabhängig? Eine zu große Distanz dieser Mitglieder zum Tagesgeschäft der gemeinnützigen Organisation kann ein Risikofaktor sein, da die Mitglieder möglicherweise nicht ausreichend in der Lage sind, Risiken zu erkennen und bei Bedarf entsprechend zu handeln.
  • Hat Ihre Organisation drei oder mehr Vorstandsmitglieder? Gibt es eine gleichberechtigte „Beteiligung oder Kontrolle“, kann also ein Vorstandsmitglied die Entscheidungsfindung nicht dominieren?
  • Handelt es sich bei einem Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder um einen PEP? Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen auch Personen, die Familienmitglieder oder Geschäftspartnerinnen und -partner eines PEP sind, bei der Risikobewertung zusätzliche Fragen gestellt werden können.
  • Hat der PEP, der an der gemeinnützigen Organisation beteiligt ist, Kontrolle über die Transaktionen der gemeinnützigen Organisation?
  • Haben Sie für das mögliche Ende Ihrer gemeinnützigen Organisation vorgesorgt? In der Satzung oder dem Statut der gemeinnützigen Organisation sollte verankert werden, dass die nach der Auflösung der gemeinnützigen Organisation verbleibenden finanziellen Mittel für eine gemeinnützige Organisation mit einem ähnlichen Ziel verwendet werden sollen.
  1.  Mittelherkunft und Mittelverwendung

Die Mittel der gemeinnützigen Organisation sowie die (erwarteten) Transaktionen müssen mit dem Auftrag der gemeinnützigen Organisation in Einklang stehen. Viele Transaktionen ins und aus dem Ausland, kritische Berichterstattung in Bezug auf die Mittel der gemeinnützigen Organisation oder eine uneinheitliche Finanzierung können bei der Risikobewertung Fragen aufwerfen. Entscheidend ist, woher die Organisation weiß, dass die bereitgestellten Mittel, Güter oder Aktivitäten die vorgesehenen Empfänger erreicht haben, und welche Kontrollen die ordnungsgemäße Verwendung sicherstellen.

Transaktionen können blockiert oder verzögert werden, wenn Ähnlichkeiten mit verdächtigem Verhalten oder verdächtigen Indikatoren bestehen. Einige Gründe, die insbesondere bei gemeinnützigen Organisationen auftreten können, sind unvollständige Informationen, die für die Transaktion erforderlich sind, oder zusätzliche Informationen, die von der Korrespondenzbank (häufig eine ausländische Bank, die einen Teil der Transaktion durchführt) angefordert werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Welche Arten von Transaktionen werden Sie voraussichtlich durchführen? Erläutern Sie die verschiedenen Arten (inkl. Schätzungen zu Höhe und Anzahl) von Transaktionen.
  • Können Sie nachweisen, dass sich Ihre Transaktionen logisch aus Ihren Aktivitäten ergeben? Verfügen Sie über Belege für Ihre Zahlungen (und Spenden), z.B. Quittungen, Kostenvoranschläge, Rechnungen? Wenn Sie eine neue Organisation sind, geben Sie an, wie Sie mit Transaktionen verfahren werden.
  • Können Sie nachweisen, dass Sie die Herkunft Ihrer Mittel und den endgültigen Bestimmungsort/Begünstigten kennen? Nennen Sie Beispiele für die Hilfskette in Konflikt- und Hochrisikogebieten und erläutern Sie die Kontroll- und Transparenzmaßnahmen.
  • Können Sie den Zusammenhang zwischen der Finanzierungsquelle Ihrer Organisation, der Art der Organisation und Ihren Aktivitäten erklären? Stellen Sie eine klare Verbindung zwischen diesen drei Elementen her. Wenn Sie davon ausgehen, dass dies schwer zu verstehen sein könnte, überlegen Sie, wie Sie das Verständnis verbessern können, z.B. durch Beispiele etablierter gemeinnütziger Organisationen.
  • Erhalten Sie Finanzmittel von Einzelpersonen, die als PEP gelten? Dies ist besonders wichtig für Ihre Großspenderinnnen und -spender (Ihre größten Spenderinnen und Spender im Verhältnis zu allen Spenderinnen und Spendern).
  • Insbesondere kleinere und Freiwilligenorganisationen, die projektbezogen arbeiten, haben mit unregelmäßigen Finanzierungsquellen zu tun. Informieren Sie Ihre Bank darüber und machen Sie den Zweck und die Zeiträume für die Finanzierung transparent.
  • Bei auffälligen und atypischen Spendeneingängen kann es Ihrer Bank helfen, wenn Sie proaktiv Kontakt aufnehmen und den Hintergrund der Spende erklären.
  • Versuchen Sie, die Spende so direkt wie möglich an den Zielort zu transferieren. Vermeiden Sie soweit wie möglich zwischengeschaltete natürliche oder juristische Personen. Es kann Ihrer Bank helfen, wenn Sie proaktiv Kontakt aufnehmen und erklären, warum Sie zwischengeschaltete natürliche oder juristische Personen verwenden.
  • Sollten Sie die von Ihnen verwendeten Zahlungsarten (Überweisungen, Bargeldbehebungen, Kryptoassets) wechseln, kommunizieren Sie proaktiv den Grund für den Wechsel.
  • Wenn Sie Bargeld verwenden, dokumentieren Sie den Zahlungsfluss von Eingang bis Verwendung genau.

Weiterführende Links

 

 

[1] Diese Best Practices wurden nach einer umfassenden Konsultation der nationalen Stakeholder erstellt. Zusätzlich wurden internationale “Best practices” und Forschungsberichte berücksichtigt: FATF (2015) “Best Practices Paper on Combating the Abuse of Non-Profit Organisations (Recommendation 8)”; FATF (2014) “Risk of terrorist abuse in non-profit organisations”; Australian Government (2009) “Safeguarding your organisation against terrorism financing”; Dr. Justine Walker (2020) “Risk Management Principles Guide for Sending Humanitarian Funds into Syria and Similar High-Risk Jurisdictions”; Singapore Office of the Commissioner of Charities (2015) “Protecting your Charity Against Money Laundering and Terrorist Financing”; Norwegian Refugee Council (2020) “Toolkit for Principled Humanitarian Action. Managing Counterterrorism Risks”; Niederländisches Finanzministerium (2021) “Risico op misbruik Non-Profit Organisaties voor financiering terroristische activiteiten”; ABN Amro (2023) “Information and tips for associations and foundations”

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023