Konfliktmineraleverordnung

Kurze Zusammenfassung der Verordnung (EU) 2017/821.

Die Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (Konfliktmineraleverordnung) verpflichtet Unionseinführer, Risiken im Bereich ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen (unter anderem verstärkte branchenübergreifende Zusammenarbeit und Informationsaustausch, Förderung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements) zu deren Minimierung zu treffen. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung der Finanzierung von Konflikten durch Gewinne aus dem Rohstoffabbau und -handel sowie der damit einhergehenden, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen geleistet werden.

Unionseinführer sind Unternehmen, die Minerale oder Metalle in die EU erstmals einführen. Da die Konfliktmineraleverordnung nur für Importe der unverarbeiteten mineralischen Rohstoffe und der zu Metallen aufbereiteten Rohstoffe gilt, kommen als nach der Verordnung Verpflichtete außer Händlerinnen und Händlern im Wesentlichen nur Eigenimporteure aus dem Bereich der Hütten- und Schmelzbetriebe sowie der metallverarbeitenden Industrie in Betracht.

Unter die Konfliktmineraleverordnung fallen all jene Unionseinführer, deren Einfuhren von kritischen Mineralien in die EU einen gewissen Schwellenwert überschreiten. Damit soll gewährleistet werden, dass einerseits mindesten 95% aller EU-weiten Importe unter diese Regelung fallen, aber andererseits kleine Unternehmen mit niedrigen Importzahlen geschützt werden. Recyclingmetalle und Schrott sind von dieser Verordnung nicht betroffen. Als Konflikt- und Hochrisikogebiete definiert die Konfliktmineraleverordnung jene Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden sind. Zur europaweiten Vereinheitlichung hat die Europäische Kommission eine Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete erstellt, die vierteljährlich aktualisiert wird.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Beschaffungspolitik hat der Unionseinführer seine Lieferkette entsprechend dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu gestalten. Dabei sind folgende Maßnahmen zu setzen:

  1. Aufbau eines Managementsystems
  2. Risikobewertung in der Lieferkette
  3. Einführung einer Risikomanagement-Strategie
  4. Unabhängiges Audit für ausgewählte Punkte der Lieferkette
  5. Veröffentlichung

Aufgrund der bereits zahlreichen, auf freiwilliger Basis bestehenden Zertifizierungssysteme und um Doppelbelastungen zu vermeiden, sieht die Konfliktmineraleverordnung die Anerkennung dieser bereits bestehenden Zertifizierungssysteme unter bestimmten Voraussetzungen vor. Die Europäische Kommission veröffentlicht daher eine regelmäßig aktualisierte Liste mit allen anerkannten Systemen. Im Zuge dessen wird von der Europäischen Kommission ebenfalls eine Liste mit den verantwortungsvollen Hütten und Raffinerien erstellt.

Die Einhaltung der in der Konfliktmineraleverordnung festgelegten Sorgfaltspflichten durch einen Unionseinführer wird durch unabhängige Dritte (Auditoren) geprüft.

Nach der Konfliktmineraleverordnung bezeichnet jeder Mitgliedstaat eine oder mehrere zuständige Behörden, die für die Anwendung dieser Verordnung verantwortlich sind. Österreich hat der Europäischen Kommission den Bundesminister für Finanzen als zuständige Behörde genannt. Innerhalb des Bundesministeriums für Finanzen übernimmt die Abteilung VI/5 (Mineralrohstoffpolitik) die Aufgaben der zuständigen Behörde.