Brunner: Stromkostenbremse im Budgetvollzug sichtbar Im Budgetvollzug bis November stehen Einzahlungen von 89,0 Mrd. Euro Auszahlungen von 96,4 Mrd. Euro gegenüber – Förderungsbericht zeigt Rückgang der direkten Förderungen
Der Budgetvollzug bis November 2023 zeigt neben der gestiegenen Zinsbelastung auch höhere Auszahlungen, etwa für die Stromkostenbremse – insgesamt blieben sie aber stabil: Konkret betragen die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis November 2023 96,4 Mrd. Euro und waren damit um 1,1 Mrd. Euro niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Während die Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisenbewältigung (-6,1 Mrd. Euro; von 8,1 Mrd. Euro 2022 auf 2,0 Mrd. Euro 2023) und u.a. für die Beschaffung der strategischen Gasreserve und den Anti-Teuerungsbonus (-5,6 Mrd. Euro) stark zurückgegangen sind, kam es in anderen Bereichen zu deutlich höheren Auszahlungen: Gestiegene Refinanzierungskosten des Bundes infolge des gestiegenen Zinsniveaus (+1,6 Mrd. Euro), höhere Auszahlungen im Bereich der Pensionen (+2,1 Mrd. Euro), höhere Auszahlungen in der UG 21 Soziales und Konsumentenschutz (+1,1 Mrd. Euro), unter anderem an die Länder im Rahmen des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes und im Zusammenhang mit der Pflegereform 2022 im Bereich Pflegegeld und der Valorisierung des Pflegegeldes, zusätzliche Auszahlungen in der UG 40 Wirtschaft (+0,9 Mrd. Euro), vor allem für Energiekostenförderungen bzw. die Investitionsprämie und höhere Auszahlungen insbesondere für die Stromkostenbremse (+0,8 Mrd. Euro).
Die bereinigten Einzahlungen von Jänner bis November 2023 sind mit 89,0 Mrd. Euro um 6,2 Mrd. Euro höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Mehreinzahlungen sind u.a. in der UG 16 Öffentliche Abgaben (+4,5 Mrd. Euro) und in der UG 45 Bundesvermögen (+0,7 Mrd. Euro, v.a. Dividenden Verbund AG, ÖBAG) zu verzeichnen, denen geringere Einzahlungen in der UG 41 Mobilität (-0,8 Mrd. Euro) gegenüberstehen. Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich bis Ende November 2023 auf -7,4 Mrd. Euro und ist damit um 7,3 Mrd. Euro positiver als im Vergleichszeitraum 2022 (-14,8 Mrd. Euro), womit er sich praktisch halbiert hat.
Förderungsbericht 2022: Rückgang der direkten Förderungen um ein Drittel
Auch neu vorgelegt wurde der Förderungsbericht 2022, der zwar noch von den Folgen der COVID-19-Pandemie geprägt ist, aber einen merklichen Rückgang der COVID-19-Förderungen dokumentiert. Direkte Förderungen des Bundes erreichten die Summe von 13,5 Mrd. Euro (-7,4 Mrd. Euro), das sind etwa 35,5 % weniger als im Jahr davor. Rund ein Drittel der direkten Förderungen entfällt dabei weiterhin auf Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Pandemie.
Entsprechend ist der größte Anteil an Förderungsauszahlungen 2022 auf die UG 45 (Bundesvermögen) zurückzuführen, in der die COFAG-Unternehmenshilfen verbucht werden, nämlich 3,5 Mrd. Euro. Es folgt die UG 42 (Land- und Forstwirtschaft) mit 2,4 Mrd. Euro auf Grund der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik und fast gleichauf die UG 20 (Arbeit), in der wegen der COVID-19-Kurzarbeitshilfen und Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik 2,3 Mrd. Euro an direkten Förderungen ausgeschüttet wurden. Insgesamt wurden 2022 nur mehr 4,5 Mrd. Euro an direkten Förderungen aus dem Bundeshaushalt unter dem Titel COVID-19 ausbezahlt (2021: 13,6 Mrd. Euro, 2020: 11,6 Mrd. Euro).
Zusätzlich wurden quantifizierte Steuererleichterungen in Höhe von 24,4 Mrd. Euro gewährt (indirekte Förderungen). Gegenüber 2021 erhöhten sich diese um insgesamt 3,7 Mrd. (+18,0 %). Wesentlich für die Steigerung waren Maßnahmen gegen die Teuerung und ihre Auswirkungen, wie die Senkung der Elektrizitätsabgabe, der Teuerungsabsetzbetrag oder die Erhöhung des Familienbonus Plus samt Kindermehrbetrag. Daneben gibt es auch nicht quantifizierbare Steuererleichterungen (z.B. Steuerbefreiungen für gemeinnützige Organisationen), so dass die Gesamtwirkung der indirekten Förderungen höher liegen dürfte.
Der über 500 Seiten starke Förderungsbericht 2022 enthält neben der gesetzlich vorgeschriebenen Liste gewährter Förderungen des Bundes auch Kapitel zur Transparenzdatenbank und zum Vergleich mit Förderungsdaten aus anderen Ländern sowie einen thematischen Schwerpunkt zu COVID-19-Förderungen. Er ist auf der Website des BMF unter https://www.bmf.gv.at/themen/budget/publikationen/foerderungsbericht.html abrufbar.
Finanzminister Magnus Brunner: „Die Teuerung ist besonders im Energiebereich weiterhin eine Belastung für viele Menschen in Österreich. Die Bundesregierung hat daher entschieden, die Stromkostenbremse zu verlängern und die Energieabgaben auch bis Ende 2024 zu senken – das wirkt preisdämpfend. Damit sorgen wir für nachhaltige Entlastung im Energiebereich. Trotz der umfassenden Energie-Entlastungsmaßnahmen halten wir sowohl 2023 als auch 2024 die 3%-Maastricht-Grenze ein.“