Elektronische Altlastenbeitragsanmeldung (AbisZ)

Die schriftliche Abgabe der Altlastenbeitragsanmeldung wurde durch eine elektronische Übermittlung der Daten durch die Wirtschaftsbeteiligten via Internet ergänzt bzw. abgelöst. Durch die Datenverarbeitung ergeben sich sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für das Zollamt Österreich Einsparungseffekte im Bereich der Zeit-, Kosten- und Wegersparnis mit zusätzlichen Prüf- und Auswertungsmöglichkeiten.

AbisZ ermöglicht dem Wirtschaftsbeteiligten:

  • die elektronische Abgabe der quartalsmäßigen Beitragsanmeldungen
  • die Berichtigung einer Beitragsanmeldung und
  • eine Abfragemöglichkeit der Grunddaten (sowohl Firmensitz- als auch Standortdaten)

Nähere Erläuterungen zur Datenerfassung in AbisZ können Sie dem beiliegenden Handbuch (PDF, 410 KB) entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Zoll/Für Unternehmen/Altlastenbeitrag.
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Rechtliche Informationen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 vom 30. Dezember 2010 wurde im Altlastensanierungsgesetz die Voraussetzung zur Abgabe einer elektronischen Beitragsanmeldung geschafften.

Weiters wurde die 

  • Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline- Erklärungsverordnung – FOnErklV) BGBl. II Nr. 512/2006
  • Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Funktionelle und Technische Informationen

In den folgenden Dokumenten finden Sie wichtige Informationen über die Funktionen und technischen Voraussetzungen für AbisZ.

Die aktuelle Version des Benutzerhandbuches finden Sie unter VIP plus/Hilfe/AbisZ.
Unter Codelisten erhalten Sie Informationen über die verwendeten Codes.