Leitlinien zum „Beratungsgespräch“ gemäß § 25 Abs. 3 GSpG

Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht nachstehende Leitlinien zur Schaffung eines einheitlichen Verständnisses bei der Auslegung des § 25 Abs. 3 GSpG und des gesetzlich vorgesehenen „Beratungsgesprächs“ unter Berücksichtigung der aktuellen technologischen Entwicklungen und der Umsetzung auf Bundes- und Länderebene.