Ursprung und PräferenzenDer Begriff „Ursprung“ umfasst den nichtpräferenziellen und präferenziellen Ursprung einer Ware. Der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware ist jedenfalls für Zwecke der Zollanmeldung immer festzustellen und Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-2000 entnommen werden. Der präferenzielle Ursprung einer Ware kann nur dann festgestellt werden, wenn eine Präferenzmaßnahme der EU gegeben ist.