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Übermäßiges Defizit

Die Mitgliedstaaten der Währungsunion haben sich verpflichtet, übermäßige Defizite zu vermeiden. Übersteigt das öffentliche Defizit eines Landes den Wert von 3% des BIP so entscheidet der Rat, ob ein übermäßiges Defizit vorhanden ist. Dies ist dann der Fall wenn die Gründe dafür nicht in einmaligen und außergewöhnlichen Umständen, die nicht vom betreffenden Land beeinflussbar waren, zu suchen sind.