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Familienbeihilfe

Eltern haben Anspruch auf Familienbeihilfe für haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, für die sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchberechtigt ist die Mutter. Für ausländische Staatsbürger bestehen Sonderregelungen. Zuständig für die Auszahlung sind die Finanzämter. Zuständiges Ministerium ist das Bundesministerium für Familien und Jugend.