Deutliche Verbesserungen bei Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Intergouvernementale Organisation FATF veröffentlicht 5. Länderbericht zu Österreich

Österreich hat bei der aktuellen Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung erzielt. Im Rahmen der fünften Länderprüfung, in der sich Österreich seit Anfang 2025 befand, konnte das Ergebnis gegenüber der letzten Evaluierung im Jahr 2016 klar verbessert werden. Besonders hervorzuheben ist, dass Österreich erstmals in einer Kategorie die höchste Bewertung „high“ erreicht hat und in keiner Kategorie mehr ein „low“-Rating aufweist.

Nach intensiven Vor-Ort-Prüfungen bei staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen wurde der österreichische Länderprüfbericht im Februar im Rahmen der FATF-Plenarsitzung beschlossen und nun offiziell veröffentlicht. Mit der Annahme des Endberichts durch die Mitgliedstaaten ist die Evaluierung vorerst abgeschlossen.

Die Bewertung erfolgt in insgesamt elf Kategorien, die anhand einer vierstufigen Skala beurteilt werden („high effectiveness“ - „substantial effectiveness“ - „moderate effectivness“ - „low effectiveness“). Im Vergleich zur Evaluierung 2016 konnte Österreich seine Einstufungen deutlich verbessern: Neben der erstmaligen „high“-Bewertung erzielte Österreich zwei Bewertungen in der Kategorie „substantial“ sowie acht in der Kategorie „moderate“. Insgesamt konnte sich Österreich in vier der elf Kategorien verbessern.

In mehreren Bereichen erkennt die FATF wesentliche Fortschritte Österreichs bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Behörde hat in Österreich ein modernes und hocheffizientes Register mit Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts geschaffen, das den Nutzerinnen und Nutzern einen einfachen und zeitnahen Zugang zu präzisen und aktuellen Informationen gewährt. Das Register nimmt mittlerweile international eine Vorreiterrolle ein. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) verfügt über tiefgehende Kenntnisse der Risiken im Finanzsektor und trägt durch gezielte Aufsicht aktiv zur Risikoerkennung bei, wie es in dem Bericht heißt.

Unabhängig vom konkreten Ergebnis der Länderprüfung hat die Bundesregierung und die darüber hinaus involvierten Organisationen weitere zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzt und fortgeführt. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht ein verbessertes und einheitliches Verständnis der Risiken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die fachliche und operative Expertise noch besser zu bündeln. Der Fokus liegt dabei auf jenen Bereichen, in denen die FATF noch Verbesserungsbedarf erkannt hat.

Teil der Maßnahmen beinhalten etwa Schulungskonzepte zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auch internationaler Zusammenhänge mitbedenken und sich nun bereits in Umsetzung befinden. Darüber hinaus wurden die statistischen Auswertungen verbessert und die Berichtspflicht für Staatsanwaltschaften erweitert. Um Finanzströme besser verfolgen zu können, wird es zu einem noch engeren Austausch zwischen den relevanten Behörden kommen. Ein spezieller Fokus wird auf Nonprofit-Organisationen gelegt, die für den Zweck der Terrorismusfinanzierung missbraucht oder eingerichtet werden. Im Nicht-Finanzsektor wurde ein Projekt zur Verbesserung der Transparenz im Gewerbesektor abgeschlossen sowie die Aufgabenverteilung bei Immobilientransaktionen zwischen Immobilienmaklern und Rechtsanwälten bzw. Notaren präzisiert. Außerdem kam es zu einer deutlichen Stärkung der Effektivität der Aufsicht, indem, auf einer verbesserten Datengrundlage, Informationen für die Prävention aufbereitet werden.

Finanzminister Markus Marterbauer: „Die aktuelle Länderprüfung Österreichs zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigt eine deutliche Weiterentwicklung gegenüber dem letzten Bericht aus dem Jahr 2016. Besonders erfreulich ist, dass zentrale Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums wie das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und der Schutz des gemeinnützigen Sektors vor Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung im internationalen Vergleich sehr positiv bewertet wurden. Gleichzeitig ist der Bericht ein klares Signal, unsere gemeinsamen Anstrengungen konsequent fortzusetzen und die Instrumente laufend an neue Herausforderungen anzupassen. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten kommt Österreich eine besondere Verantwortung zu, seinen Beitrag entschlossen zu leisten.“

Justizministerin Anna Sporrer: „Das Ergebnis der Länderprüfung durch die FATF zeigt: Die österreichische Justiz treibt Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voran. Der Bericht attestiert Österreich bei der Ermittlung und Verfolgung von Terrorismusfinanzierung eine beträchtliche Wirksamkeit. Die Zahl der Verurteilungen hat sich seit der letzten Prüfung deutlich erhöht. Die Fort- und Weiterbildung für Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung werden ausgebaut.  Die österreichischen Behörden werden den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und der Finanzkriminalität entschieden entgegentreten.“

„Die Spezialisten des Bundeskriminalamtes gehen gemeinsam mit der Justiz konsequent gegen Geldwäsche und damit gegen die organisierte Kriminalität vor. Dieser eingeschlagene Weg wird Schritt für Schritt weiter fortgesetzt“, so Innenminister Gerhard Karner.

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