Alkoholsteuer

Alkohol und alkoholhaltige Waren, die in Österreich hergestellt oder nach Österreich eingebracht werden, unterliegen der Alkoholsteuer. Darunter fallen z.B. Schnäpse, diverse Liköre, alkoholhaltige Aromen oder Ethylalkohol für industrielle/technische Zwecke. Für die Verwendung von Alkohol zur Herstellung von z.B. Arzneimitteln, Lebensmitteln, Parfums oder Reinigungsmitteln bestehen Steuerbefreiungen. Für die Herstellung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder unversteuerte Verbringung zu gewerblichen Zwecken ist eine Bewilligung beim Zollamt Österreich einzuholen. Die Mitnahme von Alkohol und alkoholischen Getränken  aus anderen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten nach Österreich ist für Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen bis zu einer gewissen Menge abgabenfrei (Freimenge).  

Weiterführende Informationen

Bundesgesetz über eine Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholhaltige Waren (Alkoholsteuergesetz 2022 – AlkStG 2022)

Alkoholsteuer (USP)

Mitnahme von Alkoholika aus anderen EU-Staaten (Oesterreich.gv.at)

Mitnahme von Alkoholika aus Nicht-EU-Staaten nach Österreich (Oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2023