Alkoholsteuer
Alkohol und alkoholhaltige Waren, die in Österreich hergestellt oder nach Österreich eingebracht werden, unterliegen der Alkoholsteuer. Darunter fallen z.B. Schnäpse, diverse Liköre, alkoholhaltige Aromen oder Ethylalkohol für industrielle/technische Zwecke. Für die Verwendung von Alkohol zur Herstellung von z.B. Arzneimitteln, Lebensmitteln, Parfums oder Reinigungsmitteln bestehen Steuerbefreiungen. Für die Herstellung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder unversteuerte Verbringung zu gewerblichen Zwecken ist eine Bewilligung beim Zollamt Österreich einzuholen. Die Mitnahme von Alkohol und alkoholischen Getränken aus dem Ausland nach Österreich ist für Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen bis zu einer gewissen Menge abgabenfrei (Freimenge).
Weiterführende Informationen
Mitnahme von Alkoholika aus dem Ausland (Oesterreich.gv.at)