Überblick

Im Rahmen der Überarbeitung der ETS-Richtlinie (Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets) im Jahr 2023 wurde ein zusätzliches Emissionshandelssystem mit der Bezeichnung EU-ETS 2 geschaffen, das vom bestehenden EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) getrennt ist. Dieses neue System umfasst CO2-Emissionen aus der Überführung von Brennstoffen in den freien Verkehr durch „beaufsichtigte Unternehmen“ (zumeist: Brenn-/Kraftstofflieferanten an Endverbraucher), die zur Verbrennung in Gebäude- und in Straßenverkehrssektoren sowie in zusätzlichen Sektoren (gewerbliche Produktion, industrieller Wärme- und Stromerzeugung usw.) verwendet werden.

Im nationalen Recht werden die beaufsichtigen Unternehmen Handelsteilnehmer genannt. Handelsteilnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, die Brennstoffe in den steuerlich freien Verkehr bringen. 

EU-ETS 2 startet ab 2025 mit einer zweijährigen Implementierungsphase in welcher Monitoring-und Berichtspflichten für die Handelsteilnehmer bestehen.

Ab 1. Jänner 2025 dürfen nur mehr Brennstoffe in den steuerrechtlich freien Verkehr gebracht werden, sofern der Handelsteilnehmer über eine Genehmigung gemäß § 37 Emissionshandelsgesetz 2011 (EZG 2011) verfügt. Der Antrag auf Genehmigung ist spätestens vier Monate vor Aufnahme der Tätigkeit (30. August 2024, wenn ab 1. Jänner 2025 Brennstoffe in den freien Verkehr gebracht werden) zu stellen.

Nach der Implementierungsphase folgt die Bepreisungsphase ab 2027 mit der Versteigerung von Emissionszertifikaten in einem Cap & Trade-System. Sollten die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein, kann die Bepreisungsphase bis 2028 verschoben werden. Zudem ist ein Preisstabilitätsmechanismus für den Start vorgesehen (Zuführung zusätzlicher Zertifikate, wenn Zertifikatspreis eine bestimmte Grenze übersteigt).

Ein Teil der Einnahmen ist für den Klima-Sozialfonds der EU vorgesehen, um unter anderem soziale Härte für finanzschwächere Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Handelsteilnehmer abzufedern.

Nähere Informationen zu:

Schrittweise Einführung und gesamter Compliance Zyklus

Harmonisierung von NEHG 2022 und EU-ETS 2

Genehmigungsprozess - erste Schritte 2024

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2024