FAQs zu den neuen E-Commerce Regelungen seit 1. Juli 2026 Fairness für den österreichischen Handel
Es sind auch die kleinen Dinge, die zählen
Seit 1. Juli 2026 fallen für alle Online-Bestellungen Zoll-Abgaben an, sofern die Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern verschickt werden. So wird die heimische Wirtschaft geschützt. Alle Informationen zum Entfall der Zoll-Freigrenze und den Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger.
Ab 1. Juli 2026 ist die Zollfreiheit für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro entfallen. Neben der bereits seit 1. Juli 2021 zu bezahlenden Einfuhrumsatzsteuer sind nun grundsätzlich für jede importierte Sendung/Ware der Zoll und gegebenenfalls andere Abgaben zu bezahlen.
Waren aus Nicht-EU-Ländern waren durch diese Zollfreiheit gegenüber Waren aus der EU bevorzugt. Eingeführte Waren konkurrierten daher unfair mit EU-Waren. Der Missbrauch der Einfuhrbefreiung führte zu einem unlauteren Wettbewerb. Viele ausländische Online-Versandhändler nutzten die Zollfreigrenze u.a. für Abgabenbetrug.
Mit der neuen Regelung soll diesem Missbrauch Einhalt geboten und die heimische Wirtschaft gestärkt werden. Die Abschaffung der Zollfreigrenze bringt mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb zwischen weltweiten Handelsunternehmen sowie den Händlern in der EU und damit auch österreichischen Händlern.
Mit 1. Juli 2026 ist die Zollfreiheit für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro entfallen. Neben der bereits seit 1. Juli 2021 zu bezahlenden Einfuhrumsatzsteuer sind nun grundsätzlich für jede importierte Sendung/Ware der Zoll und gegebenenfalls andere Abgaben zu bezahlen, wobei für Warensendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro grundsätzlich der Pauschalzoll von 3 Euro je Ware beträgt.
Eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer besteht für Umsätze bis zu einem Warenwert von 150 Euro, die über den IOSS erklärt werden. Diesfalls wird die Umsatzsteuer bereits beim Kauf der Ware vom Unternehmer bzw. von der Internetplattform, über welche der Bestellvorgang erfolgt, in Rechnung gestellt. Anstelle der Einfuhrumsatzsteuer führt der Unternehmer bzw. die Internetplattform die eingehobenen Umsatzsteuern über das IOSS Portal ab. In der Zollanmeldung ist für die Teilnahme am IOSS die erforderliche Identifikationsnummer (IOSS-Nummer) der Plattform anzugeben. Andernfalls ist zusätzlich zu der über die Plattform bezahlte Umsatzsteuer auch Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll zu entrichten und es kommt zu einer mehrfachen Steuerbelastung.
Hinweis: Bei Problemen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit der Versteuerung oder Abrechnung im Falle von Bestellungen, für die auch bereits die Umsatzsteuer von der Internetplattform verrechnet wurde, wird daher geraten, sich direkt mit der Internetplattform in Verbindung zu setzen. Weder der österreichische Zoll noch die Lieferdienste sind in diesem Fall für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig.
Der Lieferdienst (Post, Transportunternehmen oder Lieferdienst) legt für Sie eine allfällige Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll aus. Dieses Service wird Ihnen in Rechnung gestellt. Somit werden Sie bei der Übernahme Ihrer Sendung sowohl die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll als auch die Servicegebühren Ihres Zustellers bezahlen müssen.
Bei Sendungen mit einem Warenwert von über 150 Euro hebt die Einfuhrumsatzsteuer und allenfalls anfallende Zollabgaben immer der Zoll ein. Eine Nutzung der IOSS Sonderregelung ist in diesem Fall nicht möglich. Auch bei solchen Sendungen legt der Lieferdienst für Sie die Abgaben aus und hebt sie bei der Zustellung samt Servicegebühren von Ihnen ein.
Bitte beachten Sie, dass Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (also aus einem so genannten Drittland) von der Österreichischen Post AG oder einem anderen Lieferdienst beim Zoll angemeldet werden müssen, bevor sie zugestellt werden.
Für diese Zollanmeldung benötigt die Post/der Lieferdienst insbesondere folgende Unterlagen und Informationen:
- Bestellbestätigungen
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
- Einfuhrgenehmigungen
- Einfuhrbescheinigungen etc.
Fehlen Informationen, nimmt die Post/der Lieferdienst mit Ihnen als Empfänger Kontakt auf. In so einem Fall erhalten Sie von der Post/dem Lieferdienst eine entsprechende Benachrichtigung. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen und Informationen verfügbar sind, kann die Post/der Lieferdienst die Sendung beim Zoll anmelden.
Die Zollbehörde prüft dann risikoorientiert, ob Abgaben fällig werden oder ob ein Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen (z.B. Arzneiwareneinfuhrgesetz, Artenschutz, Produktsicherheit usw.) vorliegt (siehe dazu auch Internet Shopping und Versandhandel).
Diese Vorgänge können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Für die Verzollung Ihrer Sendung, benötigen die Post/der Lieferdienst eine Bestell- und eine Zahlungsbestätigung.
Auf einer Bestellbestätigung muss klar ersichtlich sein
- um welchen Artikel es sich handelt,
- welche Menge bestellt wurde,
- Einzelwerte zu den bestellten Artikeln sowie
- die bezahlten Versandkosten.
Falls Sie von der Post/vom Lieferdienst diesbezüglich kontaktiert wurden und unsicher sind, welche Artikel in der zu verzollenden Sendung enthalten sind, vergleichen Sie die Sendungsnummer, welche Sie von der Österreichischen Post AG oder einem anderen Lieferdienst erhalten haben, mit jener Nummer, die durch den genutzten Onlineshop ersichtlich ist.
Als Zahlungsbestätigung benötigt die Österreichische Post AG oder der jeweilige Lieferdienst einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
Ist die Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung nicht ausgewiesen, müssen Sie diese beim Erhalt Ihres Pakets bezahlen. Bis dahin legt die Österreichische Post AG oder ein anderer Lieferdienst die Steuer für Sie aus. Für dieses Service werden Ihnen zusätzliche Gebühren verrechnet. Somit können folgende Kosten auf sie zukommen:
- Seit 1. Juli 2021 ist für jede in die EU importierte Sendung ab dem ersten Cent Warenwert 20 % Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu bezahlen.
- Seit 1. Juli 2026 ist für jede in die EU importierte Sendung grundsätzlich eine Zollabgabe in der Höhe von 3 Euro je Ware zu bezahlen.
- Ab einem Warenwert von 150 Euro kann zusätzlich eine Zollabgabe anfallen. Die Höhe dieser Abgaben ist stark von der Ware selbst abhängig und unterschiedlich hoch.
- Für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Tabak und Tabakwaren, Parfums und Eau de Toilette oder alkoholische Erzeugnisse fallen Verbrauchsteuern an – auch für Waren mit einem Wert unter 150 Euro. In diesem Fall wird auch eine allfällige Zollabgabe fällig.
- Für die Auslage dieser Abgaben beim Zoll hebt die Österreichischen Post AG oder das Transportunternehmen bzw. der Lieferdienst, der das Paket befördert, eine Servicegebühr ein. Hinsichtlich der Höhe dieser Gebühr kontaktieren Sie bitte die Österreichischen Post AG oder das Transportunternehmen bzw. den Lieferdienst (wie DHL, GLS, Hermes etc.).
Von den Abgaben befreit sind private Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro. Für Tabak und Tabakwaren, Parfums und Eau de Toilette sowie alkoholische Erzeugnisse kann die Abgabenfreiheit allerdings nur innerhalb der dafür vorgesehenen Mengen gewährt werden (z. B. max. 50 Stück Zigaretten oder 10 Stück Zigarren, max. 2 Liter Wein oder max. 1 Liter Schnaps).
Nähere Informationen zur Abgabenfreiheit finden Sie unter Postverkehr.
Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn sie
- gelegentlich erfolgen,
- sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und
- die Empfängerin/der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung erhält.
Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von 45 Euro.
Wenn Sie bei der Bestellung nur den Warenwert und allenfalls Versandkosten bezahlt haben, fallen bei Sendungen aus Nicht-EU-Staaten bei der Einfuhr zusätzlich auch noch Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer, Zollabgaben und allenfalls Verbrauchsteuern) an.
Wurde bei der Bestellung auch die Mehrwertsteuer verrechnet und bezahlt, sind nur noch Zollabgaben und allenfalls Verbrauchssteuern zu bezahlen.
Möglicherweise haben Sie eine Ware über ein europäisches Internet-Portal bestellt. Die Sendung wurde jedoch durch den jeweiligen Händler, der über dieses Internet-Portal Waren vertreibt, direkt aus den jeweiligen Produktionsländern, beispielsweise aus China, versendet. Hierbei handelt es sich um ein Drittland. Waren aus einem Drittland müssen durch den Lieferdienst beim Zoll angemeldet werden. Seit dem 1. Juli 2021 fällt dabei schon ab 1 Cent Warenwert die Einfuhrumsatzsteuer an (Standardsteuersatz: 20%). Seit 1. Juli 2026 ist bei Warensendungen mit einem Wert unter 150 Euro zusätzlich der Zoll in der Höhe von 3 Euro je Ware zu bezahlen. Übersteigt der Warenwert der Sendung 150 Euro werden die Zollabgaben nach den geltenden Zollsätzen (zwischen 0 und 17 %) berechnet.
Für die Zollanmeldung für Firmenkunden ist zusätzlich die Übermittlung der EORI-Nummer erforderlich. Sofern Sie von der Post/vom jeweiligen Lieferdienst diesbezüglich kontaktiert werden und noch nicht über eine EORI-Nummer verfügen, müssen Sie sich eine EORI-Nummer mittels Selbstregistrierung über das 'Portal Zoll/Customs Decisions Austria' der österreichischen Zollverwaltung elektronisch zuordnen.
Für bestehende EORI-Registrierungen gibt es keinen Handlungsbedarf - sie sind weiterhin gültig!
Nähere Informationen dazu finden Sie unter EORI-Registrierung.
Umfassende Informationen dazu finden Sie im Unternehmensserviceportal auf der Seite Umsatzsteuer One-Stop-Shop.
Die österreichische Zollverwaltung nimmt Ihre Fragen und Anliegen in Bezug auf E-Commerce für den Import von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern gerne entgegen. Unsere Expertinnen und Experten sind um eine rasche und kompetente Antwort bemüht. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die erteilten Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind.
Wir bitten um Verständnis, dass der Zoll keine Auskunft über den Status bzw. den Verbleib ihrer Sendung erteilen kann! Bitte kontaktieren Sie dazu ausschließlich ihren Sendungs-Dienstleister.
Kontakt:
Telefon +43 (0) 50 233 729
E-Mail zollinfo@bmf.gv.at
Es wird gebeten, Ihre Anfragen bevorzugt mit E-Mail zu stellen. Telefonisch beantworten wir Ihre Anfragen von Montag bis Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr.