Terminvereinbarungen im Finanzamt Österreich - Sie sparen sich Zeit, wir nehmen uns Zeit

Unter der Telefonnummer 050 233 700 können Termine  von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr vereinbart werden. Je nach Tageszeit kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Online-Terminbuchung steht Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeiten zur Verfügung.

Bitte beachten Sie unsere häufig gestellten Fragen zu den Terminvereinbarungen

Hinweis

Wenn Sie mehrere Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte für jedes einen eigenen Termin! So können wir sicherstellen, dass wir ausreichend Zeit für Sie haben. Um einen Termin zu vereinbaren, wählen Sie bitte aus folgenden Themen.

Tipp: Ausgewählte Themen können Sie auch mittels Videotermin wahrnehmen! Sie ersparen sich dann sogar die Anreise.

Wählen Sie hier das Thema für Ihre Terminvereinbarung aus:

Wussten Sie, dass Sie die meisten Formulare auch entweder von unserer Webseite herunterladen oder sich diese auch zusenden lassen können?

Wenn Sie sich das Formular dennoch persönlich abholen möchten, können Sie dies im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin erledigen. Bitte beachten Sie aber, dass auf Grund der Corona-Situation nur eine bestimmte Anzahl an Personen eingelassen werden kann, sodass es zu Wartezeiten kommen kann.

Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!

Wussten Sie, dass fast alle Anträge auch bequem und rund um die Uhr über FinanzOnline gestellt werden können? Loggen Sie sich gleich ein und ersparen Sie sich viel Zeit!

Sie haben noch keinen Zugang zu FinanzOnline? Beachten Sie die Informationen zur Ausstellung einer Handysignatur oder von Zugangsdaten zu FinanzOnline.

Wenn Sie dennoch ein Formular oder ein Schriftstück persönlich abgeben möchten, haben Sie unabhängig von Ihrem Wohnort oder der Betriebsstätte folgende Möglichkeiten:

  • per Post an das Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien (bitte ausreichend frankieren)
  • im Postkasten direkt vor jedem Finanzamtsstandort (rund um die Uhr möglich)
  • im Selbstbedienungsbereich während den Öffnungszeiten und ohne Termin

Wichtiger Hinweis: Im Selbstbedienungsbereich ist kein persönlicher Kontakt möglich. Wenn Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen möchten, müssen Sie unbedingt zuvor zum gewünschten Thema einen verbindlichen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie vor der Buchung eines Termins im Finanzamt folgende Informationen:

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Zur Terminbuchung

Wichtiger Hinweis: Eine Freischaltung des Fahrzeuges kann erst nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank (durch Generalimporteur oder Technische Prüfstelle) erfolgen.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Eigentumsnachweis bzw. Nachweis der Bemessungsgrundlage/des Kaufpreises
    • Bei Kauf von befugtem Händler: Rechnung
    • Bei Privatkauf: Kaufvertrag und Eurotax-Bewertung (oder Gebrauchtwagen-Bewertung von ÖAMTC oder Gutachten von gerichtlich beeidetem Sachverständigen)
    • Ausnahmen (Bewertungen von Gebrauchtwagen bzw. Gutachten sind in den folgenden vier Fällen nicht notwendig):
      • Moped bis 125 ccm
      • Oldtimer
      • Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum vor dem 1.1.1992 (innerhalb der EU) und Import aus einem EU-Land
      • Fahrzeuge die von einer völkerrechtlich privilegierten Person (z.B. Diplomatin oder Botschafter) angemeldet werden
  • Bei Import aus einem Land außerhalb der EU: Zollbescheid
  • Eintragung in der österreichischen Genehmigungsdatenbank (Datenblatt)
  • Ausgefülltes und unterschriebenes NOVA2 Formular
  • Bei Oldtimer: Gutachten der Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlung über 15.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Die ID Austria wird nach dem Sommer 2023 die Handysignatur ablösen und ist Ihr digitaler Ausweis im Internet, mit dem Ihnen eine Reihe von nützlichen Tools wie FinanzOnline bereitstehen. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Das Mobiltelefon ist dabei Ihr virtueller Ausweis, mit dem Sie Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben können.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können die ID Austria bei allen Dienststellen des Finanzamts Österreich registrieren lassen.

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.

Wussten Sie schon, dass Sie mit der Handysignatur sich jederzeit in FinanzOnline einloggen können, ohne dafür Zugangsdaten zu beantragen?

Sie haben noch Ihre Zugangsdaten aber haben nur das Passwort vergessen? Dann können Sie in bestimmten Fällen das Passwort auch sofort zurücksetzen lassen.

Neue Zugangsdaten können Sie auch rund um die Uhr online beantragen:

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Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Wenn Sie bereits Zugang zum Unternehmensserviceportal haben, können Sie direkt vom USP zu FinanzOnline wechseln, ohne sich neu anzumelden.

Benötigen Sie dennoch Zugangsdaten zu FinanzOnline, so können Unternehmerinnen und Unternehmer dies derzeit nur direkt im Finanzamt erledigen.

Zur Terminbuchung

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular „FON 1“ (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/) durch die gesellschaftsrechtliche Vertretung (z.B. Vorstand, Geschäftsführer, Obmann)
  • Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis (z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich. Bitte achten Sie auf die Vertretungsbefugnis (z.B. laut Firmenbuch selbständig oder gemeinsam)

Beachten Sie bitte auch unsere weiteren Informationen:

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wenn Sie aus einem Staat ohne eIDAS-konforme E-ID kommen, können Sie die FinanzOnline-Zugangsdaten auch via Video-Ident-Verfahren erhalten.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.

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Neu: Jetzt auch als Videotermin buchbar!

Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bitte füllen Sie das L1 Formular möglichst vollständig aus.
  • Ausdruck aus dem Pendlerrechner - https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner (Ausnahme Grenzgänger).
  • Bei ausländischen Renten
    • Bescheinigung über die Höhe der Bezüge
    • Bestätigung über ausländischen Krankenversicherungsbeiträge
  • Bei Grenzgänger
    • Lohnausweis
    • Bestätigung der Krankenversicherung

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Neu: Jetzt auch als Videotermin buchbar!

Die Voraussetzungen und Tipps zu Videoterminen finden Sie hier.

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich
  • Für jedes Kind ein ausgefülltes Beih 100 Formular (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare)
  • Bei Beantragung der Familienbeihilfe durch den Vater muss die Mutter auf Ihren vorangingen Anspruch mit einer Unterschrift bei Punkt 2.2 Formular Beih 100 verzichten

Bei den nachfolgend genannten Fällen werden noch folgende zusätzlichen Unterlagen bzw. Informationen benötigt:

  • Bei Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer
    • Honorarrechnungen
    • Belege über bezahlte Krankversicherungsbeiträge
    • Pflegevertrag
  • Bei Selbstantrag bzw. Eigenantrag
    • Aufstellung der monatlichen Lebenserhaltungskosten
    • Einkommensnachweis (z.B. Lohnzettel)
    • Tätigkeitsnachweis (z.B. Lehrvertrag, Schulbesuchsbestätigung)
    • Wenn vorhanden: Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Bei Zuzug, Beendigung oder Wechsel der Grenzgängertätigkeit
    • Einstellungsbescheid bzw. Wiederrufsbescheid der ausländischen Beihilfenbehörde
  • Bei Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland
    • Aufenthaltsbewilligung (z.B. NAG-Karte, Asylbescheid, Anmeldebescheinigung)

Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache sein. Bitte halten Sie alle Unterlagen bereit, die den Anspruch auf Familienbeihilfe belegen.

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Für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal umfangreiche Informationen an.

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Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Ausgefüllter Fragebogen samt Beilagen (unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/). Verwenden Sie den für Sie zutreffenden Fragebogen
    • Für natürliche Personen: Verf24
    • Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Verf15
    • Für andere Gesellschaften: Verf16
    • Für Vereine: Verf15a
    • Bei beschränkter Steuerpflicht: Verf17
    • Für das Veranlagungsverfahren anlässlich der Erteilung einer Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben: Verf19
  • Ausgefülltes Unterschriftsprobenblatt: Verf26
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Wussten Sie, dass sie fast alle Bescheinigungen und Bestätigungen rund um die Uhr auch direkt über FinanzOnline erhalten können? Wenn Sie die Handysignatur oder Zugangsdaten zu FinanzOnline besitzen, können Sie sich gleich hier einloggen:

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt Österreich buchen. (Achtung: Gilt nicht für das Finanzamt für Großbetriebe!)

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Das vom Finanzamt zu bestätigende Formular oder das Formular von der ausländischen Behörde (z.B. EU/EWR-Bescheinigung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!

Bitte nutzen Sie vorwiegend eine Banküberweisung zur Begleichung von offenen Salden. Eine aktuelle Liste mit den jeweiligen IBAN und BIC der Dienststellen des Finanzamts Österreich finden Sie unter Steuerzahlungen.

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Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Bitte beachten Sie, dass bei Bareinzahlung über 10.000 Euro ein Nachweis über die Herkunft des Geldes erforderlich ist. Es ist keine Kartenzahlung möglich.

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Ich möchte dennoch einen Termin im Finanzamt buchen (nur in Wien möglich!).

Bitte bringen Sie diese erforderlichen Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Umsatzabhängiger Bestandvertrag im Original und entweder ein zweites Original oder eine beglaubigte Abschrift dieses Vertrages
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)
  • Bei Vertretung ist eine Vertretungsvollmacht erforderlich

Der Bestandvertrag selbst ist für die Anmeldung der Gebührenselbstberechnung nicht notwendig.

Bei Fragen zur Grunderwerbssteuer bringen Sie bitte diese Unterlagen unbedingt zum Termin mit:

  • Urkunde über den Erwerbsvorgang
  • Erfassungsnummer des Geschäftsfalles
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen.

Sie finden nicht das passende Formular oder Service? Selbstverständlich stehen wir Ihnen in diesem Fall auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.

Viele Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie auch via Chat.

Bitte buchen Sie einen Termin zu anderen Themen telefonisch unter 050 233 700 (Mo.-Do. 7.30 bis 15.30, Fr. 7.30 bis 12.00).

Wichtiger Hinweis: Für ein persönliches Gespräch ist ein zuvor gebuchter Termin unbedingt notwendig. Sie ersparen sich dadurch Zeit und wir können uns Zeit für Sie nehmen!