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Zollstelle für die Überführung in das Verfahren
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme der Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in ein Verfahren ermächtigt ist bzw. sind (UZK-DA).
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme der Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in ein Verfahren ermächtigt ist bzw. sind (UZK-DA).