Bepreisungsphase ab 2028
Der Handel für EU-ETS 2 beginnt voruassichtlich ab 1. Jänner 2028.
Ab 2029 hat die Abgabe von Zertifikaten an der Registrierungsstelle bis spätestens 31. Mai 2029 für die Emissionen des Jahres 2028 zu erfolgen.
Das Umweltbundesamt (UBA) übernimmt die nationale Registerstelle, welche für die Verwaltung der Konten im Rahmen des ETS 2 als nationaler Teil des Unionsregisters zuständig ist. Für jeden Kontoinhaber ist ein eigenes Registerkonto zu führen.
Das AnEH hat dem UBA als Registerstelle die Anzahl an Emissionszertifikaten zu melden. Die Handelsteilnehmer sind verpflichtet, bei der Registerstelle die entsprechende Anzahl der Emissionszertifikate abzugeben. Emissionszertifikate, die für EU-ETS 2-Zwecke vergeben werden, sind ab dem ersten Jahr der Ausgabe für unbegrenzte Zeit gültig.
Emissionszertifikate, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden, können bei der Registerstelle zur Erfüllung der Verpflichtung abgeben werden.
Um einen reibungslosen Start sicherzustellen, soll für die ersten Jahre eine Marktstabilitätsreserve vorgesehen werden.