Zoll stoppt 4.714 illegale Feuerwerkskörper vor Silvester
Illegale Pyrotechnik ist kein harmloser Spaßartikel, sondern ein ernstes Sicherheitsrisiko. Die aktuellen Aufgriffe des Zollamts Österreich zeigen, wie groß die Gefahr tatsächlich ist. Im Dezember 2025 wurden 39 Aufgriffe verzeichnet, bei denen 4.714 pyrotechnische Gegenstände wie zum Beispiel Raketen, Böller, Kracher, Feuerwerksbatterien, Fontänen oder Vulkane sichergestellt wurden, die illegal eingeführt, gelagert oder weitergegeben wurden.
Den größten Anteil der sichergestellten Gegenstände machten pyrotechnische Erzeugnisse ohne jegliche Kennzeichnung aus. Insgesamt wurden 3.111 Stück solcher Produkte aus dem Verkehr gezogen. Gerade bei nicht gekennzeichneter Pyrotechnik ist das Gefahrenpotenzial besonders hoch, da weder Sicherheitsstandards, Herkunft noch die zulässige Verwendung nachvollziehbar sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht hier ein erhöhtes Risiko schwerer Verletzungen.
„Wer das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßen möchte, sollte generell auf die dafür vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen achten. Keinesfalls aber sollen illegale Böller oder Raketen verwendet werden. Man macht sich nicht nur strafbar damit, sondern bringt sich und andere Menschen in große Gefahr“, warnt Finanzminister Markus Marterbauer.
„Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist für viele Menschen eine schöne Tradition. Dabei darf jedoch keine Gefahr für die eigene oder die Gesundheit anderer entstehen. Illegale Böller und Raketen bergen erhebliche Risiken und sollten daher keinesfalls zum Einsatz kommen, damit einem sicheren und stimmungsvollen Jahreswechsel nichts im Weg steht“, ergänzte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Es wurden 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 aufgegriffen. Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper mit mittlerer Gefahr, die ausschließlich für die Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährden darf.
Besonders sicherheitsrelevant sind zudem die 320 sichergestellten Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die eine große Gefahr darstellen und ausschließlich von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden dürfen. Die missbräuchliche Verwendung solcher Gegenstände kann gravierende Folgen für Personen und Sachwerte haben - ein Moment der Unachtsamkeit kann reichen, um schwere Verletzungen oder Brände zu verursachen.
Auch Feuerwerkskörper geringerer Kategorien waren Teil der Aufgriffe. So wurden 516 Stück der Kategorie F2 festgestellt, die zwar als pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel gelten, jedoch nur in abgegrenzten Bereichen im Freien verwendet werden dürfen. Zusätzlich wurden 110 sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sichergestellt, bei denen von einer geringen Gefahr ausgegangen wird. Weitere 38 Gegenstände entfielen auf die Kategorie T1, also pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die ebenfalls als Produkte mit geringer Gefahr eingestuft sind.
Der Kauf und die Verwendung illegaler Pyrotechnik setzen nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte einer realen Gefahr aus. Illegale Feuerwerkskörper unterliegen keiner Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren Gebrauchsvorschriften. Wer solche Produkte erwirbt oder verwendet, riskiert schwere Unfälle und empfindliche rechtliche Konsequenzen.
Im Jahr 2024 wurden durch die österreichische Zollverwaltung insgesamt 143 Aufgriffe illegaler Pyrotechnik verzeichnet. Dabei wurden insgesamt 11.731 pyrotechnische Gegenstände sichergestellt. Den größten Anteil stellten Feuerwerkskörper der Kategorie F3 mit 6.714 Stück, gefolgt von 1.985 nicht gekennzeichneten pyrotechnischen Gegenständen. Darüber hinaus wurden 1.854 Stück der Kategorie F2, 610 Stück der Kategorie F4, 226 Stück der Kategorie F1, 211 sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1, 130 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T1 sowie ein Gegenstand der Kategorie P2 aufgegriffen. Feuerwerksbatterien (Mehrfachschuss) wurden dabei jeweils als einzelnes Stück gezählt.