Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist die Spezialeinheit im Amt für Betrugsbekämpfung zur Verfolgung der systematischen und organisierten Steuer- bzw. Abgabenhinterziehung. Zentrale Aufgabe ist die Aufdeckung und Aufklärung gewichtiger Malversationen in Finanzstrafverfahren. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt grundsätzlich als Kriminalpolizei mittels zielgerichteter finanzstrafrechtlicher Ermittlungs-, Fahndungs- und Prüfungsmaßnahmen.
 

Ziele der Steuerfahndung

  • Sicherstellung einer optimalen Betrugsbekämpfung im Dienste der Strafrechtspflege
  • Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch malversive Handlungen
  • Sicherstellung der Aufdeckung von Betrugsszenarien
  • Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung der Abgabenpflichtigen und Sicherstellung des Abgabenaufkommens
  • Gewährleistung einer effizienten und risikoorientierten Betrugsbekämpfung
  • Sicherstellung einer effizienten, effektiven und qualitätsvollen Ermittlungs- und Prüfungstätigkeit
  • Frühzeitiges Erkennen und Unterbinden von Betrugsmodellen
  • Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen

Die Steuerfahndung hat als bundesweite Organisationseinheit ihren Sitz in Wien mit Außenstellen in den Bundesländern (OÖ, Salzburg, Tirol/Vorarlberg, Kärnten, Steiermark).

Die Steuerfahndung ist organisatorisch gegliedert in

  • Bereichsleitung mit Bereichsleiter, Fachbereichsleiter, Fachexperte, Organisationsleitung, Verfahrensbetreuer und Assistent Leistungssteuerung und Controlling
  • Fachbereich
  • Organisationsteam
  • Fahndung mit 12 Fahndungsteams inklusive 2 Teams mit einer Spezialisierung auf die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug => Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC)
  • IT-Fahndung (2 Teams)

Fahndungsteam

Das Fahndungsteam führt finanzstrafrechtliche Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft bzw. gemeinsam mit dem Bereich Strafsachen nach dem Finanzstrafgesetz und der Strafprozeßordnung durch.

Die Aufgabenstellungen der Steuerfahndung als operative finanzstrafrechtliche Ermittlungseinheit umfassen die Aufgaben:

  • Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahmen nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes. Darunter fällt unter anderem die Vornahme von Zwangsmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Observation, Festnahme, Telefonüberwachung) sowie die entsprechenden Einvernahmen von Beschuldigten oder Zeugen entsprechend der Anordnung der Staatsanwaltschaften in gerichtlichen Verfahren.
  • Erstellung von in § 100 Strafprozeßordnung vorgesehenen Berichten an die Staatsanwaltschaft.
  • Vornahme von oder die Mitwirkung an gemäß § 99 Abs. 2 Finanzstrafgesetz angeordneten Prüfungsmaßnahmen.
  • Erledigung von Amts- und Rechtshilfeersuchen in Finanzstrafsachen, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Zollamtes Österreich fallen.
  • Durchführung von Ermittlungshandlungen für Zwecke der Verhinderung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen gegen die vom Finanzamt Österreich zu vollziehenden Rechtsvorschriften.
  • Durchführung von Abgabensicherungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Bundesabgabenordnung und der Abgabenexekutionsordnung bei Gefahr im Verzug.
  • Auswertung und Analyse von Beweismitteln und Daten.

Fachbereich

Bei der Durchführung dieser Aufgabenstellung unterstützt der Fachbereich die Fahndung mit seiner juristischen Expertise und führt eine entsprechende Qualitätssicherung durch, deren Erkenntnisse wiederum zielgerichtet in das Wissensmanagement einfließen.

Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC)

Zur operativen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges bestehen in der Steuerfahndung zwei spezialisierte Fahndungsteams mit diesem Schwerpunkt (1 Team in Wien, 1 Team in Linz/Innsbruck/Feldkirch).

Durch eine Konzentration von Know-how und einer Bündelung von personellen Ressourcen kann Umsatzsteuerbetrug zielgerichtet bekämpft werden.

Im Sinne einer One-Stop-Shop-Bearbeitung von Umsatzsteuerbetrugssachverhalten dient das USt-BBCC

  • der Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung
  • der Bündelung von Prüfungs- und Fahndungs-Know-how unter einem Dach
  • zum Aufbau von Expertisen (v.a. in der operativen Anwendung)
  • der Reduzierung von Schnittstellen
  • der effektiven USt-Betrugsbekämpfung

IT- Fahndung

Für die forensische Datensicherung und Aufbereitung von elektronischen Daten stehen der Steuerfahndung spezialisierte IT-Fahnderinnen und -Fahnder in 2 IT-Fahndungsteams zur Verfügung. Die IT-Fahnderinnen und -Fahnder unterstützen insbesondere in den Bereichen

  • forensische Sicherung von Beweismittel
  • Sicherung von Netzwerkdaten
  • weitere forensische Behandlung, Aufbereitung und Archivierung dieser Beweismittel