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Kopenhagen-Kriterien

Nach den Kriterien vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 muss ein Bewerberland für den Beitritt folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Politisch: Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. 2. Wirtschaftlich: funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. 3. Besitzstandskriterium: Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen. Gemäß Europäischem Rat von Madrid 1995 ist dabei der Aufbau geeigneter Strukturen in Verwaltung und Justiz besonders wichtig.