Abfälle

Der Schutz von Gesundheit und Umwelt erlangt eine immer größere Bedeutung. Laut dem Vertrag von Lissabon gehören ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität zu den Zielen der Europäischen Union. Eines dieser grundlegenden Ziele besteht darin, illegale Abfallverbringungen vollständig zu unterbinden. Mit Blick auf diese Ziele erarbeitete eine Arbeitsgruppe die „Leitlinien für Zollkontrollen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen“.

Das Hauptziel der Leitlinien ist es, die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen zu unterstützen, um so einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu leisten und einheitliche Bedingungen für die EU-Industrie zu schaffen.

Die Leitlinien gelten für die Verbringung von Abfällen in das, durch das und aus dem Gebiet der Europäischen Union. Abfallverbringungen zwischen Mitgliedstaaten werden durch diese Leitlinien nicht erfasst.

Die Leitlinien decken nicht die detaillierten Folgemaßnahmen ab, die sich aus der Entscheidung über ein Verbot oder eine Beschränkung der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von grenzüberschreitenden Abfallsendungen ergeben; diese Maßnahmen fallen in die alleinige Zuständigkeit der zuständigen nationalen Behörden.