Taxi-Schwerpunktkontrolle am Wiener Hauptbahnhof: Finanzpolizei pfändet zwei Fahrzeuge
Das Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzpolizei, führte im April eine Schwerpunktkontrolle im Taxi- und Mietwagengewerbe am Wiener Hauptbahnhof durch. Dabei stellten die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten einen nicht zur Sozialversicherung angemeldeten Dienstnehmer fest, brachten Abgabenrückstände in Höhe von 7.354,66 Euro ein und pfändeten zwei Fahrzeuge im geschätzten Gesamtwert von rund 41.300 Euro. Insgesamt wurden 34 Taxis aus 33 Betrieben kontrolliert. An dem Einsatz waren 43 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten beteiligt.
Die Kontrolle wurde am Taxistandplatz beim Wiener Hauptbahnhof durchgeführt. Kurz nach 10:00 Uhr fuhren mehrere Einsatzfahrzeuge der Finanzpolizei vor und sicherten den Bereich der Nebenfahrbahn sowie des Taxistandplatzes, um eine umfassende Überprüfung der dort tätigen Lenkerinnen und Lenker vorzunehmen.
Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist eine Branche, in der immer wieder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Dazu zählen insbesondere Verstöße im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern zur Sozialversicherung, Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und des Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie Fälle von Teilschwarzarbeit und Abgabenverkürzungen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Wegfalls der Geringfügigkeitsregelung bei Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) führte die Finanzpolizei eine koordinierte Schwerpunktkontrolle durch. Der Einsatz wurde von Organen des Arbeitsmarktservice sowie der Landespolizeidirektion Wien unterstützt.
Im Anschluss an die Kontrolle werden nun weitere Erhebungen durchgeführt. Diese betreffen insbesondere Abfragen bei Taxizentralen und Fahrdienstvermittlungsdiensten sowie Nachschauen bei den betroffenen Unternehmen. Dabei wird geprüft, ob weitere Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen vorliegen und ob Unregelmäßigkeiten bei Umsatzaufzeichnungen in der Buchführung bestehen. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.
„Kleine Gewerbe haben es oft nicht leicht und stehen unter sehr starkem Druck. Dennoch muss umso mehr gelten: Null Toleranz für Steuer- und Abgabenbetrug im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und aller redlichen Unternehmen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
„Gerade in stark frequentierten Bereichen wie Verkehrsknotenpunkten zeigen gezielte Schwerpunktkontrollen ihre Wirkung. Die Finanzpolizei geht konsequent gegen Sozialbetrug, illegale Beschäftigung und Abgabenverkürzungen vor und sorgt damit für faire Wettbewerbsbedingungen für jene Unternehmen, die sich an die Regeln halten“, betont Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung.
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