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Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Frühere Bezeichnung für die besonderen Verfahren im Zollkodex der Gemeinschaft (ZK). Seit Einführung des Unionszollkodex (UZK) am 1. Mai 2016 sind die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung gänzlich in den besonderen Verfahren zusammengefasst. Zu den besonderen Verfahren gehören: das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, die vorübergehende Verwendung, die passive Veredelung, die Endverwendung und das Transitverfahren.