FAQs

Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle Schritte des Leitfadens CBAM-Zulassung befolgt haben.

Häufige Fehler sind erfahrungsgemäß:

  • Bei der Angabe von „type of goods“ wurde eine Auswahl vorgenommen, obwohl es sich bei den eingeführten Waren nicht um Elektrizität handelt.
  • Beim Einstieg über das USP wurden nicht alle notwendigen Rechte vergeben.
  • Sofern Sie die Fehlermeldung „invalid draft“ erhalten: Hierbei handelt es sich um einen technischen Fehler seitens des Authorisation Management Modules der Europäischen Kommission; bitte löschen Sie in diesem Fall sämtliche Anhänge und laden Sie diese neuerlich hoch. Sollte dies den Fehler nicht beheben, ist es erforderlich, den Antrag zu löschen und erneut zu stellen.

Sollte die Abgabe des ausgefüllten Antrages auch nach Beheben dieser etwaigen Fehlerquellen nicht möglich sein, melden Sie sich gerne beim Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH).

Es ist geplant, dass der Zugang zum Übergangsregister bis zum ersten Quartal 2027 erhalten bleiben wird.

Alle Unternehmen und Privatpersonen, die durch einen indirekten Zollvertreter vertreten werden, müssen im Antrag des indirekten Zollvertreters angegeben werden. Sollte ein Einführer von CBAM-Waren hinzukommen, der nicht im Antrag angeführt ist, ist es erforderlich, diesen nachträglich vor der ersten Einfuhr im CBAM-Register anzulegen.