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Qualifizierte Mehrheit

Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit können einzelne Mitgliedstaaten überstimmt werden (keine Vetomöglichkeit). Für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat gelten folgende drei Anforderungen: 1. Mindestens 255 der 345 der Stimmen, das sind 73,91 %, sind erforderlich. 2. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten muss zustimmen. 3. Auf Antrag eines Mitgliedslandes kann überprüft werden, ob diese Mehrheit 62% der Gesamtbevölkerung der EU umfasst, wobei der betreffende Beschluss im Falle eines negativen Resultats dieser Prüfung nicht zustande kommt.