FinanzOnline: Zahl der Arbeitnehmerveranlagung erreicht Höhepunkt Einstieg über ID Austria und 2-Faktor-Authentifizierung bietet mehr Sicherheit – unentgeltliche Vertretung als wichtige Unterstützung
Bis Ende Februar mussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Jahreslohn für das vergangene Jahr einreichen. Damit beginnt mit Anfang März auch die Phase, in der die meisten Arbeitnehmerveranlagungen abgegeben werden. Rund 1,2 Millionen Veranlagungen wurden in den vergangenen Jahren jeweils im März durchgeführt. Mit der 2-Faktor Authentifizierung, die seit Oktober letzten Jahres bei FinanzOnline gilt, ist der Zugang noch sicherer. Um auch Menschen, die sich im digitalen Umgang weniger versiert fühlen, eine einfache Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung zu bieten, gibt es seit Jänner 2026 die unentgeltliche Vertretung bei FinanzOnline, bei der sich Menschen von volljährigen Vertrauenspersonen vertreten lassen können.
Die Nutzung der sicheren Zugangs- und Servicefunktionen in FinanzOnline entwickelt sich dynamisch: Seit 1. Oktober 2025 haben sich 1.778.795 Nutzerinnen und Nutzer mindestens einmal mit ID Austria bei FinanzOnline eingeloggt. 868.241 Nutzerinnen und Nutzer haben die FinanzOnline-2FA (Authenticator-App-Variante) aktiviert. Bei der unentgeltlichen Vertretung sind knapp 12.000 Anträge eingelangt, es bestehen aktuell rund 7.300 vertretene Personen.
„Die Monate März und April sind erfahrungsgemäß die Monate mit der höchsten Zahl an Arbeitnehmerveranlagungen. Mehr als 80 Prozent davon werden, digital über FinanzOnline abgewickelt. Um auch Menschen, die sich bei der digitalen Nutzung lieber Unterstützung haben möchte, wurde die unentgeltliche Vertretung ins Leben gerufen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl ergänzt:
„In Österreich wird die Arbeitnehmerveranlagung mittlerweile überwiegend digital durchgeführt. Unser Ziel muss es dabei sein, die Services des Finanzministeriums so unkompliziert, praxistauglich und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Seit Jänner 2026 ermöglichen wir daher, dass auch jene, die sich im digitalen Raum weniger sicher fühlen, ihre Anliegen einfach, verlässlich und durch eine vertraute Person unentgeltlich erledigen lassen können. Die aktuellen Nutzungszahlen zeigen eindrucksvoll, dass die Österreicherinnen und Österreicher dieses Angebot annehmen und schätzen.“
Die aktuellen Zahlen zeigen die breite Nutzung des Zugangs über ID Austria, die in FinanzOnline als Standard-Zugang dient und die Anforderungen an die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) automatisch erfüllt.
Für Nutzerinnen und Nutzer ohne ID Austria steht die 2FA direkt in FinanzOnline über eine Authenticator-App mit TOTP-Standard zur Verfügung. Die Einrichtung ist auf Smartphone, Tablet oder PC/Laptop möglich.
Auch die unentgeltliche Vertretung wird bereits stark genutzt: Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline durch eine volljährige Vertrauensperson erledigen lassen. Das Angebot ist ausdrücklich nur unentgeltlich vorgesehen und richtet sich an Personen, die FinanzOnline nicht selbst nutzen können oder möchten.
Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine Vollmacht ausgestaltet. Das bedeutet: Die Vertrauensperson kann alle Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person in FinanzOnline zur Verfügung stehen, inklusive geldrelevanter Funktionen. Voraussetzung ist daher ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis. Die Vertretung ist nachvollziehbar, widerrufbar und kann befristet werden.
Die Einrichtung erfolgt über das amtliche Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“. Das unterschriebene Formular wird von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen; wirksam wird die Vertretung nach Genehmigung durch das Finanzamt. Die vertretene Person wird darüber per Brief informiert.
Warum gibt es die unentgeltliche Vertretung?
Sie unterstützt Menschen, die ihre Anliegen in FinanzOnline nicht selbst erledigen können oder sich bei der Nutzung von digitalen Services unsicher fühlen. Die unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline erleichtert den digitalen Alltag und bietet gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit.
Kann man die Vertretung postalisch einreichen?
Nein. Die Einrichtung ist ausschließlich in FinanzOnline möglich: Upload durch die Vertrauensperson in der vorgesehenen Funktion „Vertretungsbeziehung verwalten“.
Kann man die Vertretung einschränken (z.B. nur Arbeitnehmerveranlagung)?
Nein. Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine Vollmacht ausgestaltet und gilt für alle Funktionen, die dem/der Vertretenen zur Verfügung stehen.
Warum kann das Finanzamt einen Vertreter/eine Vertreterin ablehnen?
Wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind (z.B. fehlende Volljährigkeit, mehr als vier Vertretungen) oder Anhaltspunkte für eine entgeltliche Tätigkeit bestehen.
Ab wann gilt die Vollmacht – und wer wird informiert?
Ab Genehmigung durch das Finanzamt. Die vertretene Person wird per Brief informiert; die Vertrauensperson erkennt die Genehmigung daran, dass sie nach dem Login die vertretene Person auswählen kann. Bei Ablehnung erhält die Vertrauensperson einen Bescheid.
Wie kann die vertretene Person die Vollmacht beenden?
Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod der vertretenen Person.
Die vertretene Person kann bereits bei Einräumung der Vollmacht ein Datum angeben, zu dem die Vollmacht enden soll. In diesem Fall erlischt die Vollmacht mit diesem Datum automatisch.
Außerdem hat die vertretene Person jederzeit die Möglichkeit, eine eingeräumte Vollmacht zu widerrufen. Der Widerruf kann entweder über FinanzOnline als „Sonstiges Anbringen“ oder formfrei postalisch an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien) übermittelt werden.